01.03.2022
Häufig versuchen Urkundsbeamte im Nachhinein die Prozesskostenhilfe mit der Begründung zu kürzen, der Richter hätte übersehen, eine Beschränkung anzuordnen. Das VG Würzburg stellt klar, dass ein Urkundsbeamte keine dahingehende Kompetenz hat, sondern er an den Beschluss des Richters auch dann gebunden ist, wenn dieser Beschluss nicht hätte ergehen dürfen.