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Teilweise Erledigung: Wie bekomme ich die Geschäftsgebühr am schlauesten?

Unsere Frage des Monats lautet diesmal:

Teilweise Erledigung: Wie bekomme ich meine Geschäftsgebühr am schlauesten?

Im Video erhalten Sie die Antwort von unserem Gebührenrechtsexperten und Dozenten Diplom-Rechtspfleger Thomas Schmidt. Er schildert einen häufigen Fall, in welchem mehrere Gegenstände außergerichtlich geltend gemacht werden, von denen sich einer vorzeitig erledigt.

Die entsprechende Geschäftsgebühr wird dabei in der Regel nicht gezahlt. Daher erklärt das Video, was eine weitere Hauptforderung ist und wie man den Wert bei der teilweisen Erledigung richtigerweise berechnen müsste, um Mehreinnahmen zu erhalten.

 

Mehr Fragen beantworten Gebührenexperte Dipl.-Rechtspfleger Thomas Schmidt und „Gebührenpapst“ Rechtsanwalt Norbert Schneider in der RVG-Sprechstunde.

 

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