In unserer ZAP Vorschau 16|2021 schauen wir uns die zentralen Herausforderungen der modernen Arbeitswelt an. Zudem erhalten Sie einen kurzen Überblick über die weiteren Inhalte der ZAP 16|2021.
Mehr über die ZAP Zeitschrift für die Anwaltspraxis: https://www.zap-verlag.de/rechtsgebiete/rechtsgebiete-von-a-bis-z/sonstiges/1674/zap-zeitschrift-fuer-die-anwaltspraxis
Nicht nur die Corona-Pandemie hat aufgezeigt, wie schnell sich die klassischen Arbeitszeitmodelle wandeln können. So wurde im letzten Jahr oft aus dem klassischen Büro-Job mit Präsenz-Besprechung das Homeoffice mit digitalen Meetings!
Daher rücken immer mehr die sog. flexiblen Arbeitsmodelle in den Fokus der arbeitsrechtlichen Beratung: Neben dem Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers kommt der Änderungskündigung hier eine besondere Bedeutung zu. Zwei Elemente sind hier zu beachten – zum einen die Kündigungserklärung und zum anderen das Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses – zu geänderten Bedingungen.
Aber Vorsicht: Der Arbeitgeber darf nur solche Änderungen vorschlagen, die den Arbeitnehmer am Wenigsten beeinträchtigen und die dieser billigerweise hinnehmen muss.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
- Welche Untiefen der Änderungskündigung muss der beratende Arbeitsrechtler umschiffen – was gibt es z.B. bei der Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung zu beachten?
- Was gilt bei der Einführung von Kurzarbeit durch die Änderungskündigung?








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