Am 27.04.2021 stellte Dr. Gunther Mävers in einem Impulsvortrag die Neuerungen im Corona Arbeitsrecht zusammenfassend dar. Unlängst ist nicht nur das Infektionsschutzänderungsgesetz um neue Regelungen betreffend die sog. Notbremse ab einer Inzidenz bezogen auf einen Siebentageszeitraum von mehr als 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen sowie eine Ermächtigung für die Bundesregierung zu weiteren Maßnahmen ergänzt worden, sondern auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni 2021 verlängert und um ein verbindliches Testangebot an Beschäftigte ergänzt worden.
Genau um das Testangebot geht es in diesem Video - einem Auszug aus dem Webinar.
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