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beA: Ihre Fragen – unsere Antworten #3

Themen #3: beA: Signaturprüfung von gerichtlichen Eingängen | Überprüfung der Eingangsbestätigung des Gerichts | Einfache/qualifizierte Signatur bei Willenserklärungen  

 

beA-Fragen über beA-Fragen

Das beA verdreht uns den Kopf und es gibt noch zahlreiche offene Fragen, die Sie uns zugeschickt haben.  Zum Glück kennt beA-Expertin Ilona Cosack Antworten auf z.B. diese Fragen:

  • Was ist bei der Signaturprüfung von gerichtlichen beA-Eingängen zu beachten?
  • Im „Gesendet“-Ordner gibt es die Spalte „Übermittlungsstatus“. Wenn  dort „Erfolgreich“ steht, kann man dann verbindlich davon ausgehen, dass  die versendete Nachricht beim Gericht (oder beim gegnerischen Anwalt)  eingegangen ist? Oder muss noch zusätzlich etwas im Protokoll überprüft  werden?
  • Wenn ich in einem Schriftsatz für den Mandanten eine einseitige Willenserklärung (z. B. Kündigung eines Mietverhältnisses oder eines Arbeitsverhältnisses) abgebe: Geht das auch mit einer einfachen Signatur oder benötige ich dann die qualifizierte Signatur? Wenn dafür die Beifügung einer Original-Vollmacht des Mandanten erforderlich ist: Geht das dann auch über beA oder nur wie bisher auf dem Postweg?

Das Interview mit beA-Expertin Ilona Cosack führt ZAP Redaktionsleitung und Rechtsanwältin Astrid von Schweinitz.

 

 

Weitere Episoden finden Sie unter: beA: Ihre Fragen – unsere Antworten (anwaltspraxis-magazin.de)| https://www.alles-fuer-renos.de/bea-ihre-fragen-unsere-antworten/| in den Zeitschriften ZAP-Zeitschrift für die Anwaltspraxis sowie der RENOpraxis – und natürlich auf Spotify.

 

Haben auch Sie Fragen rund um die aktive Nutzungspflicht des beA?

Dann schreiben Sie uns an bea@zap-verlag.de. Unsere Expertin Ilona Cosack wird ausgewählte Fragen für Sie kostenlos auf unseren Portalen (s.o.) beantworten.

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