Dr. Wolfram Viefhues
weitere Aufsicht führender Richter am Amtsgericht a.D., Gelsenkirchen
das Wichtigste zuerst:
Ab dem 1.7.2024 werden die alten Sicherheits-Token beim beA gesperrt!
Lesen Sie Sie dazu unbedingt die Hinweise von Ilona Cosack in ihrem Beitrag zum Austausch der beA-Mitarbeiterkarten und Softwarezertifikate.
Außerdem gibt Ilona Cosack wieder für die Anwaltspraxis wertvolle Hinweise zum beA, und zwar diesmal zu den beA – Updates 3.26 und 3.27.
In unserer Broschüre haben wir schon vielfach beklagt, dass Deutschland bei der Digitalisierung des staatlichen Sektors weit hinterherhinkt.
Die Justiz hat bei der Einführung der Informationstechnik vor der öffentlichen Verwaltung durchaus „die Nase vorne“. Wenn es um die Anpassung der verkrusteten Strukturen der noch aus der Kaiserzeit stammenden Verfahrensvorschriften geht, geht es allerdings nicht immer so richtig flott voran. So beklagt der Geschäftsführer des Deutschen Richterbunds (DRB) eine Digitalisierung der Justiz im Zeitlupen-Tempo und fordert Bund und Länder – wieder einmal -auf, bei der Digitalisierung in den Justizbehörden schneller voranzukommen.
Hier stehen jetzt aber doch noch einige Veränderungen an, die vom Bestreben geleitet sind, den Zivilprozess für zeitgemäße Verfahrensweisen zu öffnen.
Wir berichten in dieser Ausgabe über die jetzt endlich beschlossenen Neuregelungen zur gerichtlichen Video-Verhandlung (§ 128a ZPO) und den Referentenentwurf zum Online-Verfahren.
Bereits weiter gedacht haben die Präsidenten und Präsidentinnen vom BGH, den OLGs und dem KG sowie dem BayObLG mit der Verabschiedung ihrer „Münchener Thesen“; ebenfalls in diese Richtung geht die vom BMJ eingerichtete Reformkommission. Auch darüber ein kurzer Bericht weiter unten.
Auf den letzten Metern der parlamentarischen Beratungen konnte noch eine Verschlechterung verhindert werden. Im vom Bundesfinanzminister vorgelegten Jahressteuergesetz 2024 war vorgesehen, die Nutzung des beA gegenüber den Finanzämtern zu verbieten und nur noch den elektronischen Kommunikationsweg über ELSTER zuzulassen. Gegen dieses „Eigentor bei der Digitalisierung“ ist die Anwaltschaft zu Recht Sturm gelaufen. Zum Glück mit Erfolg. Auch weiterhin bleibt der Weg zum Finanzamt über das beA offen. Aus der Praxis wird allerdings beklagt, dass manchen Finanzämtern dieser Weg gar nicht bekannt ist und Eingänge dort auch nicht abgerufen worden sind. Es ist wohl noch ein langer Weg bis zur flächendeckenden Digitalisierung zurückzulegen.
Erfreulich ist, dass jetzt auch ab dem 1.8.2024 der elektronische Rechtsverkehr beim Bundesverfassungsgericht eröffnet sein wird.
Dann bieten wir noch kurze Informationen zum Update für die digitale Verwaltung und der geplanten digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Und natürlich fehlt auch nicht der nächste Teil von Ilona Cosack: beA – Rechtsprechung – Das müssen Rechtsanwälte beachten.
Zum Abschluss informieren wir noch über die Themen des diesjährigen Deutschen EDV-Gerichtstags, der vom 11. bis 13.9.2024 in Saarbrücken stattfinden wird.
Wir wünschen Ihnen eine nutzbringende Lektüre unserer e-Broschüre!
Dr. Wolfram Viefhues
Herausgeber