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G. „Einheitliches Unternehmenskonto“ für die Kommunikation mit Behörden

Unternehmen haben im Jahr rund 200 Kontakte zu unterschiedlichen Behörden. Um den damit verbundenen Aufwand zu reduzieren, können Unternehmen künftig über ein einheitliches digitales Konto bundesweit mit Behörden kommunizieren. Das als Gegenstück zum Bürgerkonto geplante „einheitliche Unternehmenskonto“ ist am 1.6.2021 in Bayern, Bremen und Nordrhein-Westfalen gestartet. Weiter angeschlossen werden sollen die Bundesländer Baden-Württemberg und Sachsen. Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sollen gegen Ende des Jahres das Unternehmenskonto bekommen. Alle übrigen Bundesländer folgen laut Plan dann im Jahr 2022.

Über das auf (2019 veröffentlichten) Plänen des IT-Planungsrates basierende Konto können Unternehmen Anträge online stellen und die Bescheide von Behörden und Verwaltungen erhalten. Geplant ist, bis zum Jahr 2022 insgesamt 575 unternehmensorientierte Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert anzubieten.

Realisiert wird dies durch einen einheitlichen Zugang und ein zentrales Postfach – basierend auf der bewährten Technologie von ELSTER. Als Zertifikatsbasis für die Unternehmen werden die Elster-Zertifikate eingesetzt. Auch der Login in das Konto erfolgt über ein Elster-Zertifikat. Bis zu 200 Zertifikate kann ein Unternehmen für verschiedene Antragsverfahren und digitale Behördengänge erhalten.

Weitere Informationen unter: https://mein-unternehmensportal.de/public/#Startseite

Einen deutlichen Schatten auf diese Ankündigungen wirft allerdings auch hier das Resümee des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) in seinem aktuellen „Monitor Digitale Verwaltung“. Das Ziel des Onlinezugangsgesetzes, dass Bund und Länder bis Ende 2022 Verwaltungsleistungen flächendeckend auch elektronisch über Verwaltungsportale anbieten, sei absehbar nicht zu erreichen. Von 575 Dienstleistungen sind bisher 71 Leistungen aus dem OZG-Programm online, davon 14 flächendeckende Angebote des Bundes. „Außer Spesen noch nicht viel gewesen“, lautet daher das sehr kritische Fazit. Richtig sei zwar, dass in keiner Legislaturperiode so viel zur Digitalisierung der Verwaltung unternommen worden sei wie in dieser, allerdings reiche die ausgelöste Dynamik nicht aus. Wenn man komplizierte Herausforderungen mit komplizierten Strukturen und einer komplizierten Rechtslage lösen wolle, komme man schnell an seine Grenzen. Nach Einschätzung des Normenkontrollrates stecke Deutschland bei der Digitalisierung der Verwaltung in einer „Komplexitätsfalle“. Daher müsse langfristiges Ziel sein, die „komplizierten Abstimmungsmechanismen und aufwändigen Kooperationskonstrukte zwischen Bund, Ländern und Kommunen“ aufzulösen. Der Schlüssel zur Verringerung der Komplexität sei Standardisierung.

https://www.normenkontrollrat.bund.de/resource/blob/72494/1910766/566ab77d765445919a53924f0781ca20/210504-monitor-digitale-verwaltung-5-data.pdf

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