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F. Notartag 2021: Notare als „Vorreiter der Digitalisierung

Der 30. Deutsche Notartag wurde diesmal in Hamburg als hybride Veranstaltung durchgeführt unter dem Motto „Das Notariat der Zukunft – digital und rechtssicher“.

Sei es das elektronische Handelsregister, der elektronische Rechtsverkehr in Grundbuchsachen, das zentrale Vorsorge- und Testamentsregister oder bald auch das elektronische Urkundenarchiv – die Tätigkeit im Notariat wird immer digitaler und soll weiter digitalisiert werden, ohne dabei Einbußen bei der Rechtssicherheit in Kauf zu nehmen. Denn die Sicherheit und Integrität des notariellen Beurkundungsverfahrens ist von überragender Bedeutung für unsere Rechtsordnung.

Der Präsident der Bundesnotarkammer (BNotK), Prof. Dr. Jens Bormann betonte: „Die dafür nötige digitale Infrastruktur hat inzwischen beachtliche Ausmaße angenommen und wird schon nächstes Jahr neue Dimensionen erreichen“.

Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll es bei Start-Up-Gründungen bereits sehr bald massive Erleichterungen geben, indem die Gründung einer GmbH vollständig digitalisiert wird. Zusätzlich sollen Anmeldungen zum Handelsregister digital werden. Geplant ist, dass diese innerstaatliche Umsetzung der EU-Vorgabe, bis nächstes Jahr für bestimmte Kapitalgesellschaften die vollständige Gründung im Online-Verfahren zu ermöglichen, noch im Juni vom Deutschen Bundestag beschlossen wird.

Die Bundesnotarkammer schlägt aber noch weitere Digitalisierungen vor. So soll der Gründungsvorgang beim Notar als One-Stop-Shop gebündelt werden. Von der Eröffnung eines Geschäftskontos bis zur Anmeldung zum Gewerberegister sollten die zahlreichen Einzelschritte durch die Notariate im Hintergrund für die Gründerinnen und Gründer erledigt werden können, damit diese sich auf ihren Business Case konzentrieren können. Dazu müssten allerdings die weiteren Beteiligten wie Banken, aber auch die Verwaltung, etwa die Gewerbeämter, Berufsgenossenschaften, Steuerbehörden und die Bundesagentur für Arbeit über das Online-Zugangsgesetz mit dem Notariat digital verbunden werden.

Bei den notariellen Urkunden ist die Abkehr von der Papierform schon in naher Zukunft Realität. Denn zum 1.1.2022 geht das bei der BNotK eingerichtete Elektronische Urkundenarchiv an den Start, das die sichere Aufbewahrung der Urkunden „mittels modernster kryptografischer Verfahren“ für 100 Jahre garantieren soll. Alle neuen Urkunden werden dann vom Notar digitalisiert, qualifiziert elektronisch signiert und verschlüsselt in einer „elektronischen Urkundensammlung“ abgelegt. Papierurkunden können nach einem Übergangszeitraum von 30 Jahren vernichtet werden.

Ziel weiterer Entlastungen vom „Papierkram“ muss in der kommenden Legislaturperiode sein, weitere nutzerfreundliche Angebote auf den parlamentarischen Weg zu bringen, „damit möglichst kein Erscheinen bei der Behörde mehr notwendig ist und keiner mehr Urkunden vorbeibringen muss“. Dies betrifft z.B. die digitale Abwicklung von Immobilienkaufverträgen. Mit dem Projekt eNoVA (elektronischer Notar-Verwaltungsaustausch) wird das Ziel verfolgt, die Abwicklung von Grundstücksgeschäften zwischen Notariaten und den beteiligten Verwaltungsstellen vollständig zu digitalisieren. Die Projektgruppe aus BMJV, Bundeskanzleramt, Statistischem Bundesamt, Nationalem Normenkontrollrat und BNotK hat hierzu bereits ein Praxisprojekt durchgeführt. Dabei kommt es beim Fortschreiten der Digitalisierung wie BNotK-Präsident Bormann ausführte, weniger darauf an, welche bestimmte Technik eingesetzt werde, ob also etwa das Grundbuch auf Blockchain oder auf Datenbankbasis geführt werde. Entscheidend sei vielmehr, wer die Technik kontrolliert und die Kontrolle über den Zugang hat, wer die Speicherung und die Veränderung von Daten sicherstelle. Die Kontrolle über Schlüsseldaten für den Rechts- und Wirtschaftsverkehr müsse unter der Kontrolle des Staates oder vertrauenswürdiger staatlich kontrollierter Intermediäre wie der Notarinnen und Notare bleiben.

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