Rechtsanwalt Norbert Schneider ist Gebührenrecht-Experte, Autor zahlreicher gebührenrechtlicher Fachbücher und Fachartikel. Zudem ist er Herausgeber der Zeitschrift AGS – Anwaltsgebühren Spezial mit RVGreport, aus der Beiträge der Rubrik Gebührenrecht stammen (=> Aus der Rubrik werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Norbert Schneider als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
13.12.2022
Nach § 10 Abs. 1 RVG bedarf die ordnungsgemäße Rechnung eines Anwalts der Schriftform und damit der eigenhändigen Unterschrift. Während in Zeiten der Papierakte eine unterschriebene Kostenrechnung als Anlage bei Gericht eingereicht werden konnte oder auch die Berechnung in einem unterschriebenen anwaltlichen Schriftsatz ausreichte, funktioniert dies in Zeiten von beA nicht mehr.
