Was übersieht man, wenn man nicht hinsieht?
Justitia trägt eine Augenbinde. Sie steht für Unparteilichkeit, für ein Urteil ohne Ansehen der Person. Im Gerichtssaal ist sie ein Versprechen. Im Flur einer Kanzlei, am Empfangstresen, im Besprechungsraum kann sie zu etwas anderem werden: zu einer bequemen Blindheit gegenüber dem, was sich unmittelbar vor unseren Augen abspielt.
Ich bin keine Juristin. Meine juristische Expertise endet ungefähr beim Kleingedruckten meiner Moderationsverträge – und selbst das lese ich nur mit Kaffee und Anwalt. Aber ich weiß, wie es ist, inmitten von Menschen zu leben, die nichts sehen. Und ich weiß, was es bedeutet, wenn eine einzige Person die Augenbinde abnimmt. Davon handelt dieser Text.
Wie unsichtbar kann Gewalt sein?
Ich war fünfzehn, als mein damaliger Freund mich zum ersten Mal schlug. Er war meine erste große Liebe, und so deutete ich den Schlag, wie es unzählige Betroffene tun: als Entgleisung, als Ausnahme, als etwas, das sich nicht wiederholen würde. Es wiederholte sich. Aus Eifersucht wurde Kontrolle, aus Kontrolle ein System, das immer stärker meinen Alltag bestimmte. Er bestimmte, wen ich traf, was ich trug, wann ich meine Familie sehen durfte. Ich schickte Fotos, um meinen Aufenthaltsort zu beweisen. Er rief an, während ich im Klassenzimmer saß, später in der Berufsschule, schließlich im Hörsaal. Jeden Morgen erwachte ich mit demselben Satz im Kopf: Hoffentlich mache ich heute nichts falsch.
Zehn Jahre dauerte diese Beziehung, drei weitere Jahre stellte er mir nach. Ich habe ihn angezeigt – und bin diesen Weg bis zum Ende gegangen. Das eigentlich Verstörende an meiner Geschichte ist jedoch nicht die Gewalt allein. Es ist die Mühelosigkeit, mit der sie unsichtbar blieb. In meiner Ausbildung zählte ich zu den Besten in Nordrhein-Westfalen, ich erhielt ein Stipendium und studierte Informatik. Nach außen: eine junge Frau, der alles gelang. Nach innen: eine Parallelwelt, zu der niemand Zutritt hatte. Leistung war mein Schutzschild, und Scham war der zuverlässigste Verbündete meines Peinigers.
Zwei Dinge halfen mir schließlich, mich aus dieser Beziehung zu lösen: meine finanzielle Unabhängigkeit – und eine Kommilitonin. Sie sagte mir nicht einmal, sondern immer wieder, dass das, was ich erlebte, nicht normal sei. Beim ersten Mal habe ich es weggelächelt. Beim fünften Mal begann ich, ihr zu glauben. Sie kennen das aus der Beweiswürdigung: Manchmal braucht es mehrere übereinstimmende Aussagen, bis man einer von ihnen Glauben schenkt. Gerettet hat mich im ersten Schritt kein Gesetz und keine Behörde, sondern ein Mensch aus meinem unmittelbaren Umfeld, der hingesehen hat.
Warum ich nicht mehr schweige
Als Moderatorin und Sängerin könnte ich mich auf die leichten Themen beschränken. Doch meine eigene Geschichte lässt sich nicht einfach ausblenden, sobald das Studiolicht angeht. Als ich ein Dating-Format moderierte, habe ich toxisches Verhalten auch vor laufender Kamera beim Namen genannt: „Das ist nicht okay.“ Unterhaltung und Klartext schließen sich nicht aus. Ich weiß, dass Menschen mir zuhören, weil sie mich aus dem Fernsehen kennen. Diese Aufmerksamkeit möchte ich nutzen, um auch über das zu sprechen, was unbequem ist und allzu oft unsichtbar bleibt. Denn Haltung zu zeigen ist kein Anecken – es ist genau das, was unsere Zeit braucht.
Warum ist die Kanzlei ein besonderer Ort?
Gerade Kanzleien sind Orte, an denen genaues Hinsehen einen Unterschied machen kann – für die Menschen, die dort arbeiten, ebenso wie für diejenigen, die dort Rat suchen. Hier treffen zwei Besonderheiten aufeinander, die Gewalt begünstigen können: die Welt der Konflikte und die Welt der Diskretion.
Mandantinnen und Mandanten betreten eine Kanzlei selten in ihren besten Momenten. Sie kommen in Trennungen, Erbstreitigkeiten, Kündigungen, Strafverfahren – in Lebenslagen, in denen Emotionen eskalieren und Hemmschwellen sinken.
Eine Studie aus dem Jahr 2024 der Bundesrechtsanwaltskammer zeigt die Folgen: Knapp die Hälfte der befragten Anwältinnen und Anwälte wurde innerhalb von zwei Jahren wegen ihrer Berufsausübung beleidigt oder verbal angegriffen, fast sieben Prozent erlebten körperliche Gewalt. Die Übergriffe gingen am häufigsten von der Gegenseite aus, gefolgt von ehemaligen und aktuellen Mandantinnen und Mandanten. Nahezu jede vierte befragte Person erwog infolge solcher Erfahrungen, den Beruf aufzugeben.
Zugleich ist Verschwiegenheit die vornehmste Tugend dieses Berufsstandes – Pflicht und, mit Verlaub, bei manchen auch ausgeprägtes Talent. Sie schützt das Mandat und das Vertrauen. Problematisch wird es allerdings, wenn notwendige Diskretion in eine Kultur des Schweigens umschlägt und Grenzverletzungen auch innerhalb des Teams oder gegenüber Vorgesetzten nicht angesprochen werden. Nach einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2019 geht sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in 43 Prozent der Fälle von Kolleginnen und Kollegen aus, in mehr als der Hälfte von externen Personen.
Und schließlich kann häusliche Gewalt jeden Morgen die Kanzlei betreten, ohne dass jemand sie hereingebeten hätte. Mit fast 266.000 polizeilich erfassten Betroffenen hat sie 2024 in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht. Die allermeisten dieser Menschen erscheinen am nächsten Tag pünktlich zur Arbeit. Einige von ihnen arbeiten in Kanzleien oder gehören zum Mandantenkreis.
Woran lässt sich Gewalt im Kanzleialltag erkennen?
Gewalt kündigt sich selten laut an. Sie zeigt sich in kleinen Veränderungen, die man nur bemerkt, wenn man aufmerksam ist.
Bei Kolleginnen und Kollegen können es Veränderungen sein, die für sich genommen banal erscheinen:
- der plötzliche Rückzug aus dem gemeinsamen Mittagessen;
- ein Telefon, das in auffälliger Taktung klingelt und sofort beantwortet werden muss;
- Verletzungen, deren Erklärungen ein wenig zu bereitwillig geliefert werden;
- lange Ärmel im Hochsommer;
- eine spürbare Unruhe gegen Feierabend, als fürchte jemand weniger die Arbeit als das Nachhausekommen.
Keines dieser Zeichen beweist etwas – ein Indiz ist noch kein Beweis, das muss ich Ihnen nicht erklären. Aber jedes von ihnen verdient eine Frage.
Was für das eigene Team gilt, gilt ebenso für den Mandatskontakt: Auch hier können kleine Veränderungen oder beiläufige Bemerkungen auf eine Gewalterfahrung hindeuten. Die Mandantin im familienrechtlichen Erstgespräch, die ihre Sätze auffällig abwägt; der Mandant, der beiläufig erwähnt, er dürfe über sein eigenes Konto nicht verfügen. Die Phase der Trennung gilt als besonders gefährlich für Betroffene. Wer hier nur die Rechtsfrage hört und nicht den Menschen, verpasst womöglich den Moment, in dem ein Hinweis auf Beratungsstellen oder Schutzmöglichkeiten den entscheidenden Unterschied gemacht hätte.
Ist Gewalt eine Frage des Geschlechts?
Nein – und diese Klarstellung ist mir ein Anliegen. Frauen sind statistisch deutlich häufiger betroffen; bei häuslicher Gewalt sind es rund 70 Prozent der Opfer (2024). Das muss benannt werden.
Wer daraus jedoch ein Pauschalurteil über Männer ableitet, verliert zweierlei aus dem Blick: die vielen Männer, die längst Verbündete sind, und jene, die selbst Gewalt erfahren und darüber noch seltener sprechen. Ein Anwalt beispielsweise, der von seiner Partnerin kontrolliert oder gedemütigt wird, passt in kein gängiges Bild. Gerade deshalb schweigt er.
Sensibilisierung bedeutet, Verhalten zu erkennen – unabhängig davon, wer es zeigt und wen es trifft.
Wie spricht man Betroffene an, ohne sie zu überfordern?
Mit leiser Beharrlichkeit. Die gut gemeinte Konfrontation treibt Betroffene oft tiefer in den Rückzug. Wirksamer ist ein Satz unter vier Augen, der keine Antwort verlangt: „Mir ist aufgefallen, dass es Ihnen nicht gut geht. Ich bin da, wenn Sie reden möchten.“
Glauben Sie, statt zu bewerten. Die Frage „Warum gehen Sie nicht einfach?“ ist menschlich verständlich, doch ihre ehrliche Beantwortung füllt ein ganzes Buch. Bieten Sie konkrete Hilfe an, ohne sie aufzudrängen:
- das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 116 016,
- das Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ unter 0800 1239900,
- eine Begleitung,
- eine Entlastung im Arbeitsalltag.
- Bei akuter Gefahr gilt ohne Abwägung: 110.
Keine Frist der Welt, nicht einmal die Berufungsbegründung, ist wichtiger – eine akute Gefährdung muss Vorrang haben. Und vor allem: Fragen Sie immer wieder. Mich hat nicht der erste Satz meiner Kommilitonin erreicht, sondern ihre Beharrlichkeit.
Was kann eine Kanzlei konkret tun?
Wer Gewalt ernst nimmt, braucht nicht nur aufmerksame Menschen, sondern auch Strukturen, die Hilfe ermöglichen und Sicherheit geben. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet zum Beispiel Arbeitgeber, Beschäftigte vor Belästigung zu schützen und eine Beschwerdestelle einzurichten; seit Juni 2024 gilt in Deutschland zudem das ILO-Übereinkommen 190 gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Doch meine Erfahrung aus der Arbeit mit Unternehmen zeigt: Den Unterschied machen nicht Paragrafen, sondern gelebte Kultur.
Diese Kultur beginnt mit einer Haltung, die von oben, von der Kanzleiinhaberin oder dem Kanzleiinhaber, ausgesprochen wird. Ein Satz der Partnerin im Teammeeting – „Bei uns wird Gewalt nicht geduldet, und wer etwas erlebt, wird geschützt“ – entfaltet mehr Wirkung als jede Richtlinie im Intranet, die viele Beschäftigte – seien wir ehrlich – zuletzt beim Onboarding geöffnet haben.
Die Bundesrechtsanwaltskammer empfiehlt in ihrem Leitfaden bei Bedrohungen unter anderem:
- ein durchdachtes Sicherheitskonzept für den Mandantenkontakt,
- einen abgesicherten Empfangsbereich,
- sowie Schulungen für das gesamte Team.
Das halte ich für richtig. Ergänzen würde ich noch ein vereinbartes Codewort für kritische Situationen.
Wenn es trotz aller Prävention zu einem konkreten Fall kommt, zeigt sich, ob diese Kultur trägt. Dann brauchen Betroffene nicht nur Verständnis, sondern auch praktische Unterstützung: etwa flexible Arbeitszeiten, Zeit für Beratungstermine und andere pragmatische Hilfen im Arbeitsalltag. Das kostet wenig. Es kann ein Leben verändern.
Was bleibt?
Die Augenbinde der Justitia hat ihren Sinn – im Urteil. Im Umgang miteinander aber brauchen wir das Gegenteil: offene Augen, wache Aufmerksamkeit und den Mut, eine Frage mehr zu stellen, als es bequem wäre.
In meinem Leben war es eine Kommilitonin, die hingesehen hat. In Ihrer Kanzlei könnten Sie es sein.
Bedrohungen und Gewalt gegen Anwältinnen und Anwälte – ein weltweit zunehmendes Phänomen![]() Kommentar von Stefan von Raumer, Berlin Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind weltweit häufig alleine deswegen massiven Bedrohungen ausgesetzt, weil sie engagiert ihre Berufspflichten erfüllen. Wo Staaten ihre politischen Ziele oder Unternehmen oder Einzelpersonen ihre wirtschaftlichen Interessen ohne Rücksicht auf die Wahrung von Recht und Rechtsstaatlichkeit durchsetzen, kommt regelmäßig auch die Anwaltschaft ins Spiel und damit anderen, nicht selten machtvollen Interessen in die Quere, die darauf zunehmend durch die Ausübung von Druck reagieren und oft auch nicht vor physischer Gewalt zurückschrecken. Immer wieder ist es aber auch die, oft auch medial angestachelte, Öffentlichkeit, die Anwältinnen oder Anwälte bedroht und beschimpft, nur weil sie etwa im Migrationsrecht oder im Strafrecht pflichtgemäß ihrer Aufgabe zur anwaltlichen Vertretung nachkommen. Weltweit wird Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten etwa immer wieder wegen der bloßen Annahme eines „falschen“ Mandats die Berufszulassung entzogen. Viele sehen sich gar eigener Strafverfolgung ausgesetzt oder werden in einigen Fällen gar getötet. Solchen Bedrohungen und Verfolgungen setzt sich etwa eine iranische Rechtsanwältin, die sich gegen das Vollverschleierungsgebot gewendet hatte, ebenso aus, wie ein türkischer Anwalt, der einen Journalisten in seinem Strafverfahren wegen regierungskritischer Äußerungen vertreten hat, aber auch ein türkischer Richter, der einen Freispruch bewirkt hat, wo die politischen Machthaber den Angeklagten gerne in Haft gesehen hätten. Heute noch befinden sich viele frühere Anwältinnen und Anwälte in Afghanistan alleine deswegen in Gefahr, weil sie im Auftrag von weiblichen Opfern häuslicher Gewalt daran beteiligt waren, deren Männer ins Gefängnis zu bringen, die kurz nach der Machtübernahme der Taliban wieder auf freien Fuß gesetzt wurden. Aber auch Anwaltskolleginnen und -kollegen, die großen wirtschaftlichen Interessen in den Weg geraten, etwa weil sie in Verfahren gegen exzessiven Bergbau oder immissionsträchtige Großvorhaben aufgetreten sind, kann ihre anwaltliche Arbeit sogar das Leben kosten. Gerade in den Philippinen werden aus solchen und anderen Motiven immer wieder Anwältinnen und Anwälte von bewaffneten Motorradfahrern vor ihrer Kanzlei oder ihrem Lieblingsrestaurant erschossen. In solchen Fällen geht die Bedrohung zwar oft von Privaten oder Unternehmen und nicht unmittelbar vom Staat aus, gleichwohl bestehen auch in diesem Bereich Schutzpflichten des Staates gegenüber der Anwaltschaft zur Sicherung deren freier Berufsausübung etwa aus den jeweiligen nationalen Verfassungen, der europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) oder anderen völkerrechtlichen Abkommen wie etwa den UN Guiding Principles on the Role of Lawyers, Normen die natürlich auch unmittelbare staatliche Beeinträchtigungen der anwaltlichen Berufsausübungsfreiheiten verbieten. Die hoffentlich in Bälde in Kraft tretende, speziell einen einheitlichen Schutzstandard für die anwaltliche Berufsausübung regelnde Konvention des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs, die auch für die Ratifizierung von Nicht-Mitgliedern des Europarats offen ist, ist daher sehr zu begrüßen. Sie betont und verstärkt diesen völkerrechtlichen Schutz völlig zurecht weiter. Ihre Entstehung, an der der DAV über den CCBE aber auch unmittelbar von der ersten Idee einer solchen bindenden Konvention im Jahr 2015, über die Beeinflussung deren Inhalts bis zum heutigen Einsatz für eine zügige Ratifikation aktiv beteiligt war und ist, zeigt aber auch einen breiten Konsens, dass ein solcher besonderer Schutz der Anwaltschaft heute mehr denn je geboten ist. Das veranschaulichen auch die bis heute zunehmenden Zahlen von Bedrohungen und Verfolgungen von Berufsträgerinnen und Berufsträgern. Im Rahmen meiner sechsjährigen Amtszeit von Februar 2019 bis Februar 2025 als Vorsitzender des Human Rights Commitee des CCBE, des Dachverbands der Europäischen Anwaltsorganisationen, in dem auch der DAV Mitglied ist, musste ich über 500 Briefentwürfe von Präsidentenbriefen in Fällen von über 1.100 verfolgten Kolleginnen und Kollegen an die jeweiligen Staatsoberhäupter verantworten. Die Zahl der uns berichteten Verfolgungen stieg in dieser Zeit und steigt bis heute ständig. Alleine im Jahr 2025 verschickte der CCBE Präsident 121 dieser sogenannten Human Rights Letters in Fällen von 920 bedrohten Anwältinnen und Anwälten. In 59 % aller Fälle handelte es sich um Verurteilungen, Haft oder Verschwindenlassen, 6 % betrafen Morde und versuchte Morde, 27 % Reiseverbote, Einbrüche, Drohungen und sonstige Einschüchterungen und 8 % den Entzug des Rechts auf Ausübung des Anwaltsberufs und sonstige Angriffe auf die anwaltliche Unabhängigkeit. Gerade in chinesischen, türkischen und iranischen Fällen hat der DAV mehrfach auch unmittelbar eigene solche Briefe versandt. Sie betrafen sowohl Einzelfälle als auch die besorgniserregende Gesamtsituation der Anwaltschaft in diesen Staaten. Dass Bedrohungen und Verfolgungen und die daraus resultierenden „Chilling Effects“ für die freie Berufsausübung aber auch in Kerneuropa und auch konkret in Deutschland ein zunehmendes Phänomen sind, veranschaulicht etwa der CCBE Report on Threatening Behavoir and Aggression towards Lawyers von 2024, dessen aktualisierte zweite Auflage gerade in Arbeit ist, deren Veröffentlichung im kommenden Jahr erwartet wird. Danach waren 57 % der über 14.000 befragten Anwältinnen und Anwälte aus 18 Ländern, in denen im CCBE organisierte Anwaltsorganisationen und Kammern aktiv sind, in den letzten zwei oder drei Jahren Bedrohungen und Aggressionen ausgesetzt und haben 35 % deswegen bereits einmal darüber nachgedacht, den Anwaltsberuf zu verlassen. |









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