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Zwischen Hype und Transformation: Wo steht der deutsche Rechtsmarkt bei KI wirklich?

Die einen lassen KI bereits Mandate anlegen, die anderen fragen sich noch, ob sie überhaupt Mandatsdaten hochladen dürfen. Der deutsche Rechtsmarkt bewegt sich zwischen ersten automatisierten Prozessen und grundlegender Unsicherheit und steht damit am Anfang einer echten Transformation. Julia Schmidt spricht mit Dr. Benedikt Epe Quarch, Co-Director des German Legal Tech Hub, darüber, wie weit Kanzleien, Rechtsabteilungen, Justiz und Verwaltung tatsächlich sind, welche neuen Kanzleimodelle entstehen können und was den breiteren Einsatz von KI noch bremst.

 

Im Rechtsmarkt dreht sich seit einiger Zeit vieles um KI. Hat sie ihn bereits grundlegend verändert oder stehen wir noch am Anfang?

Epe Quarch: Die grundlegende Veränderung ist schon im Gange, aber sie ist noch längst nicht überall angekommen. Man muss dabei drei Ebenen unterscheiden. Beim Zugang zum Recht können sich Bürgerinnen und Bürger heute viel leichter selbst einen ersten juristischen Eindruck verschaffen. Gerade bei einfach gelagerten Fällen ist das ein Fortschritt. Gleichzeitig sehen wir aber auch die Kehrseite, etwa an Sozialgerichten, die mit einer großen Zahl KI-generierter Klagen umgehen müssen. Im Ausland entstehen zudem erste KI-basierte Rechtsdienstleistungsangebote. Ein Beispiel ist Garfield.Law in England und Wales, eine KI-basierte Kanzlei, die Unternehmen bei der Durchsetzung kleinerer Forderungen unterstützt.

In Kanzleien und Rechtsabteilungen ist das Thema inzwischen fast überall angekommen. Der Einsatz ist aber häufig noch punktuell: Ich gebe etwas ein, bekomme eine Antwort und mache dann in meinem bisherigen Prozess weiter. KI ersetzt dabei vielleicht den Blick in einen Kommentar oder ein Formularbuch, verändert aber noch nicht den eigentlichen Ablauf. Die wirkliche Transformation beginnt erst, wenn KI fest in die Prozesse integriert ist. Da stehen wir in der Breite noch am Anfang.

Die dritte Ebene sind Staat, Verwaltung und Justiz. Auch dort gibt es erste Projekte. Mit SPARK wird beispielsweise erprobt, wie KI die Verwaltung unter anderem beim Erstellen von Bescheiden unterstützen kann. In der Justiz kommen erste Lösungen bei der Anonymisierung, der Vorbereitung von Tatbeständen und in Massenverfahren zum Einsatz. Von einer flächendeckenden Integration sind wir aber noch entfernt. Auf allen drei Ebenen hat man sich also mit KI beschäftigt und erste Erfahrungen gesammelt. Wie weit die Transformation bereits reicht, unterscheidet sich jedoch deutlich.

Jetzt ist aber auf jeden Fall die richtige Zeit, den Weg der Transformation weiterzuverfolgen und die KI fest in die Prozesse – auf allen drei Ebenen – einzubauen.

 

Sie haben gerade eine KI-Kanzlei in England erwähnt. Können Sie sich vorstellen, dass es ein solches Modell künftig auch in Deutschland gibt?

Epe Quarch: Ich glaube schon. Regulatorisch sind wir in Deutschland allerdings noch nicht so weit wie England und Wales. Dort hat die Solicitors Regulation Authority mit Garfield.Law erstmals eine rein KI-basierte Kanzlei für regulierte Rechtsdienstleistungen zugelassen. Garfield unterstützt Unternehmen mithilfe eines KI-gestützten Prozessassistenten dabei, offene Forderungen im Small-Claims-Verfahren durchzusetzen. Zugelassene Anwälte bleiben für die Arbeit und die Ergebnisse verantwortlich.

In Deutschland sehen wir zunächst Kanzleien, die zu einem sehr großen Anteil mit KI arbeiten und bei denen menschliche Anwältinnen und Anwälte die Ergebnisse prüfen und die Verantwortung übernehmen. Wir sprechen von „AI-first“ bzw. „AI-native“ Kanzleien. Erste Entwicklungen in diese Richtung gibt es bereits. Auch bestehende Kanzleien könnten eine zweite Einheit gründen und dort die Fälle bündeln, die sie KI-basiert bearbeiten wollen. Selbst wenn zunächst nur 50 Prozent der Arbeit mit KI erledigt werden, ließen sich Fälle deutlich effizienter und in größerer Zahl bearbeiten.

Ob die Gesetzgebung irgendwann erlaubt, dass Rechtsdienstleistungen in bestimmten Bereichen vollständig durch KI erbracht werden, wird man sehen. In den USA geht die Entwicklung teilweise noch weiter: Dort gibt es bereits ein Modell, bei dem eine Berufshaftpflichtversicherung den KI-Output einer Kanzlei versichert. Ob solche Modelle auch nach Deutschland kommen, hängt natürlich von der Regulierung und vom Versicherungsmarkt ab. Aber häufig etablieren sich Ideen aus dem Ausland bei uns Schritt für Schritt. Deshalb lohnt sich der Blick über den Tellerrand.

 

Was unterscheidet Kanzleien, die KI bereits breit einsetzen, von denen, die noch zögern?

Epe Quarch: Wer früh testet, findet schneller heraus, bei welchen Mandaten und Arbeitsschritten KI wirklich hilft, und kann sie anschließend gezielt in die eigenen Prozesse integrieren. Auch die Erkenntnis, dass sie in einem Bereich wenig bringt, ist ein wichtiges Ergebnis.

 

Welche Entwicklungen werden derzeit überschätzt und welche vielleicht unterschätzt?

Epe Quarch: Unterschätzt wird aus meiner Sicht häufig, was KI in der Wissensarbeit heute schon leisten kann. Ich sage immer: Wir müssen ihr auch harte Probleme geben. Also wirklich schwierige Aufgaben, große Akten oder Fragestellungen, die mehrere Schritte umfassen. Oft denken wir im ersten Moment, dass sie das ohnehin nicht hinbekommt. Aber nur wenn wir es versuchen, können wir das Potenzial wirklich einschätzen.

Überschätzt wird KI auf der anderen Seite, wenn sie als allwissende Maschine verstanden wird, die uns komplett ersetzt. Ich halte auch die Vorstellung für überzogen, dass wir irgendwann keine Anwältinnen und Anwälte oder keine Gerichte mehr brauchen. Das Recht organisiert das menschliche Zusammenleben. Deshalb werden Menschen dabei immer eine zentrale Rolle spielen. Technologie ist kein Selbstzweck. Es geht darum, unsere Arbeit und unser Leben zu verbessern.

 

Der Rechtsmarkt ist traditionell eher vorsichtig. Warum tun wir uns mit Innovation so schwer?

Epe Quarch: Das beginnt aus meiner Sicht schon in der Ausbildung. Wir lernen früh, lieber der herrschenden Meinung zu folgen und den ausgetretenen Weg zu gehen. Damit fährt man in der Klausur meist sicherer. Eine besonders innovationsfreudige Haltung wird so natürlich nicht gefördert.

Hinzu kommt, dass sich im Rechtsmarkt vieles über lange Zeit bewährt hat und die Regulierung entsprechend gewachsen ist. Da fehlt oft der unmittelbare Anreiz, etwas zu verändern. Aber gerade jetzt haben diejenigen, die neue Dinge ausprobieren, die Chance, sich neu aufzustellen. Das heißt nicht, dass man plötzlich einen ganz anderen Beruf hat. Man bleibt Anwältin oder Anwalt, nutzt aber die Technologie anders, entwickelt vielleicht neue Angebote oder neue Geschäftsmodelle. Wir müssen nicht alle Leitplanken über Bord werfen. Aber diese Grundhaltung – lieber immer nur den bekannten Weg zu gehen – sollten wir ablegen.

 

Wo entstehen denn bereits solche neuen Wege?

Epe Quarch: Ein gutes Beispiel ist der Beruf des Legal AI Engineers. Vor zwei Jahren hatte davon kaum jemand gehört. Juristinnen und Juristen arbeiten dabei mit KI-Anbietern oder Softwareunternehmen zusammen und bringen ihre fachliche Expertise ein, damit die Tools möglichst gut auf juristische Arbeitsweisen ausgerichtet werden. Dieses neue Berufsbild gewinnt inzwischen deutlich an Bedeutung.

Auch in Kanzleien und Rechtsabteilungen wird stärker darüber nachgedacht, wie junge Juristinnen und Juristen den Umgang mit KI von Anfang an lernen können. Das ist noch nicht überall perfekt gelöst, aber die ersten Schritte werden gemacht. Ähnliches sehen wir an Hochschulen, an denen erste verpflichtende Kurse entstehen. Noch besser fände ich es, wenn der Umgang mit KI perspektivisch auch im Examen berücksichtigt würde. Wenn wir das bestehende Prüfungssystem beibehalten – worüber sich auch trefflich diskutieren lässt –, sollte auch diese Kompetenz darin eine Rolle spielen.

 

Welche Veränderungen werden Anwältinnen und Anwälte in den kommenden fünf Jahren besonders spüren?

Epe Quarch: Ich sehe vier Veränderungen. Die erste ist die größere technische Eigenständigkeit. In den vergangenen 20 oder 30 Jahren war man als Anwältin oder Anwalt bei Software-Fragen weitgehend auf IT-Unternehmen angewiesen. Heute kann ich mir mit Hilfe von KI zumindest für kleinere Probleme im Alltag selbst Lösungen schaffen, für die ich früher ein Unternehmen hätte beauftragen müssen. Das kann uns unabhängiger machen und neue Möglichkeiten für die juristische Arbeit eröffnen.

Zweitens wird sich die Transformation verbreitern. Es wird weniger Menschen geben, die zögern, und mehr, die KI tatsächlich einsetzen. Auch die Mandantschaft wird zunehmend erwarten, dass Kanzleien mit diesen Tools arbeiten, weil sie sie selbst nutzt. Das kann allerdings auch bedeuten, dass Mandantinnen und Mandanten mit einem KI-generierten Gutachten in die Kanzlei kommen, das fachlich nicht immer überzeugt. Auch darauf müssen wir uns einstellen.

Der dritte Punkt ist die Verknüpfung der Systeme. Technologisch ist schon heute sehr viel möglich, aber Kanzleisoftware und Aktenverwaltungssysteme sind teilweise abgeschlossen. In den nächsten fünf Jahren erwarte ich deutlich mehr Offenheit und Interoperabilität – natürlich unter Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit.

Viertens werden Justiz und Staat ihre Prozesse weiter anpassen. Spätestens wenn Gerichte, Behörden und andere Kanzleien mit solchen Lösungen arbeiten, kann man sich dem als Anwältin oder Anwalt kaum noch entziehen, ohne bei den eigenen Möglichkeiten zurückzufallen.

 

Bei Justiz und Staat wird die Veränderung vermutlich länger dauern. Im Kanzleialltag sprechen wir aber doch eher von ein oder zwei Jahren als von fünf, oder?

Epe Quarch: Definitiv. Spätestens wenn sich Kanzleisoftware, Outlook, Word und die KI-Lösungen flächendeckend, einfach und datenschutz- und berufsrechtskonform miteinander verbinden lassen, ist da kein Halten mehr. Technologisch ist das schon heute möglich. Es ist vor allem eine Frage des Willens der Beteiligten.

Dann können auch Agenten mit einem hohen Autonomiegrad erste Arbeitsprozesse übernehmen, etwa Mandate anlegen oder eine Ersteinschätzung für die Mandantschaft vorbereiten. Das wird auch die Kanzleistrukturen verändern. Rund um ein Mandat gibt es schließlich viele weitere Prozesse und Beteiligte – vom Sekretariat über Referendare und wissenschaftliche Mitarbeitende bis zur Zwangsvollstreckung. Wir müssen deshalb darüber nachdenken, wie eine Kanzlei künftig organisiert sein wird. Und diese Zukunft ist nicht mehr besonders weit entfernt.

 

Welche Fragen werden Ihnen zum Einsatz von KI derzeit am häufigsten gestellt?

Epe Quarch: Am häufigsten geht es darum, wie sich KI rechtlich sauber einsetzen, mit Mandatsdaten nutzen und mit der Kanzleisoftware verbinden lässt. Daneben steht die größere Frage, wohin die Entwicklung führt. Meine Haltung ist positiv: KI wird uns besser machen und neue Berufsfelder schaffen, und sie wird nicht alle ersetzen.

 

Viele Kanzleien sind unsicher, wie sie gegenüber ihrer Mandantschaft mit dem Einsatz von KI umgehen sollen. Würden Sie offenlegen, welche Tools Sie einsetzen?

Epe Quarch: Ein grundsätzliches Verbot, KI einzusetzen, gibt es nicht. Wenn der Einsatz sauber aufgesetzt ist, lässt er sich datenschutz- und berufsrechtskonform gestalten. Ich glaube auch, dass viele Mandantinnen und Mandanten schon heute erwarten, dass Anwältinnen und Anwälte KI als Werkzeug in ihren Prozessen, bei der Lösungsfindung und in der Mandatsbearbeitung einsetzen. Etwas anderes ist es natürlich, wenn eine Kanzlei nahezu vollständig mit KI arbeitet. Dann sollte sie das klar sagen.

Ich würde generell auf Transparenz setzen und auch die eingesetzten Tools benennen. Das lässt sich zum Beispiel in der Mandatsvereinbarung festhalten. Eine ausdrückliche Zustimmung ist aus meiner Sicht nicht in jedem Fall erforderlich. Wer sich besonders absichern möchte, kann sie dennoch vorsehen.

 

Gibt es eine Frage, die Ihnen so gut wie nie gestellt wird, die Sie sich aber häufiger wünschen würden?

Epe Quarch: Viel zu selten wird gefragt, wie KI technisch eigentlich funktioniert. In meinen Vorträgen nehme ich mir deshalb häufig Zeit, zumindest in Grundzügen zu erklären, wie die Technologie mit Vektorräumen und Gewichtungen arbeitet. Wir müssen dabei gar nicht ins mathematische Detail gehen. Aber wer über KI mitreden und nicht nur ein diffuses negatives Gefühl haben möchte, sollte sich mit ihrer Funktionsweise beschäftigen.

Mit der Lektüre einiger guter Artikel kann man sich bereits besser aufstellen. Das passt aus meiner Sicht auch zum juristischen Anspruch, Systeme verstehen und durchdringen zu wollen. Wer die Grundlagen versteht, kann die Möglichkeiten und Grenzen von KI realistischer einschätzen.

 

Ihr Appell ist also, sich intensiver mit KI auseinanderzusetzen. Welche Rolle spielen dabei Formate wie der German Legal Tech Summit?

Epe Quarch: Veranstaltungen vor Ort haben gerade in einer stark digitalisierten Arbeitswelt einen hohen Stellenwert. Dort kann man sich darüber austauschen, wie andere KI einsetzen, welche Erfahrungen sie machen und wie die Lösungen der Anbieter funktionieren.

Für die Weiterentwicklung des Rechtsmarkts braucht es den direkten Austausch zwischen juristischer Praxis, IT, KI-Entwicklung und Unternehmen. Genau darin liegt der Wert des German Legal Tech Summit.

 

Wenn Sie sich zum Schluss festlegen müssten: Erleben wir noch einen Hype oder bereits eine echte Transformation?

Epe Quarch: Für mich ist es ganz klar die Transformation. Natürlich schwingt noch etwas Hype mit, etwa wenn man sich manche Börsenbewertungen ansieht. Aber wenn ich darauf schaue, was die Technologie heute schon kann und was manche in unserem Markt bereits damit machen und erreichen, bin ich eindeutig auf der Seite der Transformation. In der Breite stehen wir allerdings noch am Anfang.

 

Woran würden Sie erkennen, dass sich der deutsche Rechtsmarkt nachhaltig verändert hat?

Epe Quarch: Für mich ist das erreicht, wenn KI nicht mehr nur punktuell eingesetzt wird, sondern fest in die täglichen Prozesse von Kanzleien, Rechtsabteilungen und Staat integriert ist und die Systeme miteinander verbunden sind. Wenn Arbeitsschritte, die heute Menschen erledigen, künftig durch KI übernommen oder vorbereitet werden, verändert sich nicht nur ein einzelnes Arbeitsergebnis, sondern unsere Arbeitsweise.

Ein weiterer Schritt wären Kanzleien, die offen sagen, dass sie einen sehr großen Teil ihrer Arbeit mit KI erledigen und deshalb vielleicht günstigere Leistungen oder andere Preismodelle anbieten können. Entscheidend ist aber zunächst, dass KI in der Breite in den Prozessen ankommt.

 

Herzlichen Dank für das Gespräch, Dr. Benedikt Epe Quarch.

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Wir wünschen Ihnen viel Glück! 🍀

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