Mandanten kommen zunehmend mit KI-Rat in die Kanzlei – und erwarten oft nur noch die kurze anwaltliche Bestätigung. Doch was taugt ein Ergebnis, dessen Grundlagen niemand kennt? Über Prüfpflichten, Haftung und Abrechnung haben wir mit Chan-jo Jun, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, Würzburg, gesprochen.
ZAP: Was ist die Herausforderung, wenn Mandanten bereits die KI befragt haben?
Jun: Die Erwartung, einfach nur kurz drüberzugucken und in fünf Minuten zu sagen: „Ja, das ist richtig“, muss man einfangen. Konstruktiv gesehen muss man den Mandanten vermitteln: Pass auf, du hast hier ein KI-Ergebnis. Aber weißt du, was die KI geprüft hat? Welche Tatsachen wurden implizit angenommen? Und war die Antwort vielleicht nur eine freundliche Will-to-Please-Antwort? Das herauszuarbeiten, kann am Ende genauso lange dauern wie eine Prüfung von Anfang an. Es kann aber auch Zeit sparen. Gerade bei RVG-Mandaten berichten mir Anwälte, dass sie profitieren, wenn der Mandant mit Vorwissen kommt und schon strukturiert ist.
Schwieriger wird es bei zeitabhängiger Vergütung, wenn der Mandant glaubt, der Anwalt könne kurz draufschauen, die fehlenden Daten erkennen und dann die Haftung übernehmen. Das sollte er nicht tun. Auf den ersten Blick sieht alles oftmals schlüssig aus. Die Fehler liegen vielfach in der Sachverhaltserfassung oder bei den Interessen des Mandanten: Was wollte er eigentlich? Das hat der Chatbot vermutlich nicht abgefragt.
ZAP: Müssen Anwälte also über ein tieferes KI-Verständnis verfügen, damit sie KI-Fehler nachvollziehen können?
Jun: Absolut. Man darf nicht einfach draufschauen wie auf das Gutachten eines anderen Anwalts. Wenn ich eine Akte übernehme, habe ich zumindest eine Erwartung, wie der Kollege vorher gearbeitet und dass er mit dem Mandanten gesprochen hat.
Bei einem KI-Ergebnis weiß ich das nicht. Deshalb müsste man sich eigentlich die Promptfolge anschauen. Oder wir lassen mit unserer KI ableiten, welche Tatsachen zugrunde lagen. Das halte ich dem Mandanten vor: Sind die wirklich von dir? Kannst du sie beweisen?
ZAP: Was folgt daraus für die anwaltliche Prüfung? Muss man dann doch wieder ganz von vorn anfangen?
Jun: Der typische Reflex des Anwalts ist: KI-Antworten gehen nicht, ich muss alles vollständig prüfen. Aber manchmal braucht der Mandant keine Vollprüfung.
Wenn der Mandant nach ausführlicher Belehrung über die verbleibenden Risiken noch immer sagt: Für mich reicht eine erste Einschätzung, ob das Ergebnis schlüssig ist oder nicht, kann der Anwalt den Prüfauftrag entsprechend begrenzen.
Wir müssen auch Mandanten ernst nehmen, die sagen: Mir reicht eine 80-prozentige Antwort. Das ist für uns Anwälte oftmals schwer.
ZAP: Was bedeutet das für Abrechnung und RVG?
Jun: Man kann nicht deswegen mehr Stunden abrechnen, weil am Ende mehr Seiten rauskommen. Früher war ein dickes Gutachten ein sichtbares Qualitätssurrogat. Heute ist Umfang allein nichts mehr wert; viele Seiten generiert auch die KI. Entscheidend wird eher: Wie viel Zeit steckt darin und wer übernimmt die Haftung?
Vielleicht kommen wir wieder stärker zu Gegenstandswerten, Zeitabrechnung oder Pauschalen. Beim RVG warte ich schon darauf, dass jemand sagt, eine Rahmengebühr darf nicht als Mittelgebühr angesetzt werden, wenn das Schreiben mit KI erzeugt wurde. Aber das greift zu kurz. Das Schreiben kann trotzdem komplex gewesen sein; die Vorarbeit ist nur anders verteilt. Die Gebührenordnung hat auf diese Verschiebung bislang keine klare Antwort.
Das gesamte Interview mit Rechtsanwalt Chan-jo Jun hören Sie im Podcast: „Reden wir: Kanzleipraxis Wissen“ unter https://anwaltverlag.de/reden-wir-kanzleipraxis-wissen-34-chan-jo-jun.
[Red.]




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