8. Aufl. 2026, C.H. Beck, 2.981 S., 299 €
Mit der 8. Auflage dieses Standardwerks zum AGB-Recht ist mit Walter Lindacher der letzte der drei Begründer (Wolf/Horn/Lindacher) als Autor und Herausgeber ausgeschieden. Thomas Pfeiffer ist jetzt alleiniger Herausgeber, der das Werk mit acht weiteren Experten des AGB-Rechts bearbeitet. Auf die Kontinuität hat diese Änderung keine spürbaren Auswirkungen.
Der Kommentar besitzt 7 Kapitel. Zunächst eine Einleitung zum AGB-Recht, gefolgt von einem Kapitel zu den AGB im internationalen Geschäftsverkehr (IntGV); als Kapitel 3 eine Kommentierung der §§ 305–310 BGB; in Kapitel 4 die AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht; das ABC der Klauseln und Vertragstypen als Kapitel 5; in Kapitel 6 die Kommentierung des Unterlassungsklagengesetzes und abschließend als 7. Kapitel Ausführungen zur Richtlinie 93/13/EWG des Rates v. 5.4.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen. Ein Schwerpunkt der Kommentierung ist Kapitel 3 mit rund 1.000 Seiten zu den Regelungen des BGB. Den zweiten Schwerpunkt bildet Kapitel 5 mit über 1.300 Seiten zu über 110 Vertragstypen und Klauseln. Dahinter verbergen sich so unterschiedliche Verträge wie z.B. AGB von Abonnentenverträgen, AGB der Banken, Darlehens-, Fitnessstudio- oder Garantieverträge, Gerichtsstandsklauseln, Heimverträge, Maklerverträge, Miet- und Pachtverträge, Prozessfinanzierung, Reiseverträge, Schiedsklauseln, Vertragsstrafenklauseln, Vollmachtklauseln oder Wohnraummietverträge. Diese einzelnen Kommentierungen greifen jeweils sehr spezielle Themenbereiche auf und sind für die Fragestellungen zu diesen Themen sehr ausführlich; so z.B. das praxisrelevante Thema Versicherungsbedingungen. Es werden Vertragsbedingungen sehr umfangreich und in alle bewertungsrelevanten Aspekte unterteilt und zu den jeweiligen Themenkomplexen eingeordnet. Beispiele aus der Rspr. und Klauseln unterschiedlichster Versicherungssparten werden genannt und kompetent erläutert. Wer in Kommentaren zum Versicherungsrecht die AGB-Kontrolle nicht ausreichend erläutert findet, ist hier richtig.
Es gibt nicht viele Kommentare zum AGB-Recht, das vorliegende Werk ist eines der umfangreichsten. Zu den aufgeführten Vertragstypen ist durch die Vielzahl der Teilkapitel eine zügige Recherche gewährleistet und die Nutzbarkeit des Werks sehr gut. Auch das im Vergleich zu anderen Kommentaren sehr umfangreiche Sachverzeichnis ist bei der Vielzahl der kommentierten Themenkomplexe hervorzuheben. Gerade für Vertragswerke, die man persönlich selten oder bisher nie zu prüfen hatte, ist der Zugang zur Kommentierung leicht, und für die jeweilige Thematik stehen hilfreiche Hinweise und eine systematische Einordnung zur Verfügung.
Fazit: Die 8. Auflage des AGB-Rechts ist ein umfangreicher Kommentar, der wohl alle AGB-relevanten Lebensbereiche abdeckt. Man findet rasch die erforderliche Hilfe für eine Einordnung und Lösung des konkreten Falls. Der Kommentar kann jedem mit vertraglichen Themen befassten Juristen uneingeschränkt empfohlen werden.
Rechtsanwalt André Naumann, Bornheim










