18.12.2025
1. Bei einer Kündigung in der Wartezeit ist die Substantiierungspflicht zur Beteiligung des Betriebsrats nicht an den objektiven Merkmalen der Kündigungsgründe des noch nicht anwendbaren § 1 KSchG, sondern allein an den Umständen zu messen, aus denen der Arbeitgeber subjektiv seinen Kündigungsentschluss herleitet. 2. Es ist zwischen Kündigungen, die auf substantiierbare Tatsachen gestützt werden und Kündigungen, […]





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