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Wer zahlt die Bestattung?

Es gibt in der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer eine bemerkenswerte Asymmetrie, die zwar selten laut diskutiert wird, aber doch grundsätzliche Fragen aufwirft: die ungleiche steuerliche Behandlung innerhalb der Familie. Während Zuwendungen von Eltern an Kinder oder zwischen Ehegatten großzügig mit Freibeträgen bedacht werden, fällt die steuerliche Entlastung in umgekehrter Richtung oder zwischen Geschwistern auffällig bescheiden aus.

400.000 EUR Steuerfreibetrag für Kinder – pro Elternteil –, gar 500.000 für Ehegatten. Doch dann? 20.000 EUR für Geschwister. 20.000 EUR für Eltern. Und ebenso für andere Angehörige der Steuerklasse II. Man fragt sich: Ist diese Einordnung noch zeitgemäß?

Der Gesetzgeber orientiert sich offenbar an typischen Vermögensflüssen, wie sie historisch gewachsen sind: Eltern hinterlassen Vermögen, Kinder empfangen es. Doch die gesellschaftliche Realität hat sich weiterentwickelt. Es ist nicht mehr ungewöhnlich, dass Kinder ihre Eltern finanziell unterstützen oder dass zwischen Geschwistern ein solidarisches Verhältnis besteht, in dem auch größere Geldbeträge fließen.

Die bestehenden Freibeträge spiegeln ein Familienbild wider, das sich längst gewandelt hat

Das klassische Modell „oben gibt, unten empfängt“ greift heute zu kurz. Nehmen wir den Fall einer erwachsenen Tochter, die ihrer Mutter 100.000 EUR schenkt, um eine altersgerechte Wohnung zu ermöglichen. Kein Erbfall, kein Gestaltungsmissbrauch – sondern ein Ausdruck familiärer Verantwortung. Steuerlich jedoch beginnt die Belastung bereits ab dem 20.001. EUR. Eine Situation, die viele als widersprüchlich empfinden, gerade vor dem Hintergrund politischer Bekenntnisse zur Stärkung familiärer Strukturen.

Ähnliches gilt für Geschwister: Es bestehen keine gesetzlichen Unterhaltspflichten, doch häufig eine enge Bindung, gegenseitige Unterstützung und tatsächliche Hilfsbereitschaft. Dass steuerlich kaum differenziert wird, ob eine Schenkung an einen Fremden oder an den eigenen Bruder erfolgt, erscheint angesichts der sozialen Realität erklärungsbedürftig.

Natürlich ist das Steuerrecht nicht alleiniger Gestalter gesellschaftlicher Normen. Doch es setzt Anreize – oder Hürden. Die bestehenden Freibeträge spiegeln ein Familienbild wider, das sich längst gewandelt hat. Unterstützung innerhalb der Familie ist keine Einbahnstraße. Es gibt viele Konstellationen, in denen Kinder heute finanziell stärker aufgestellt sind als ihre Eltern. Und es gibt Geschwister, die aus Verantwortung oder Zuneigung einander helfen.

Politische Entscheidungen sollten sich an realen Bedürfnissen orientieren, nicht nur an traditionellen Mustern

Es wäre überlegenswert, ob die geltenden Regelungen diesen Entwicklungen ausreichend Rechnung tragen. Freibeträge sind keine in Stein gemeißelten Wahrheiten – sie sind politische Entscheidungen. Und politische Entscheidungen sollten sich an realen Bedürfnissen orientieren, nicht nur an traditionellen Mustern.

Wer familiären Zusammenhalt stärken möchte, sollte steuerliche Rahmenbedingungen schaffen, die freiwillige Unterstützung nicht erschweren. Eine Debatte über angemessenere Freibeträge für Eltern und Geschwister wäre ein sinnvoller Schritt – nicht als Privilegierung, sondern als Anerkennung gelebter Verantwortung.

Der Zerberus kennt das Gesetz – und fragt, ob es noch die Menschen kennt.

Dieser Text erschien erstmals in der Zeitschrift ZErb (zerb verlag).

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