In vier Bundesländern soll Künstliche Intelligenz Gerichten, die vorrangig mit Fluggastklagen befasst sind, Entlastung verschaffen. Sie sollen mit Legal-Tech-Anbietern und spezialisierten Anwaltskanzleien „gleichziehen“ können, die mit Hilfe ausgefeilter Software und KI längst massenhaft Entschädigungsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung abwickeln. Das gaben die Länder Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Anfang Juli bekannt.
Wer Begriffe wie „Fluggastrechte“ in einer Suchmaschine eingibt, findet sofort dutzende Angebote, die schnelle Hilfe bei der Durchsetzung versprechen. Anwaltskanzleien und Rechtsdienstleister bearbeiten hunderte bis tausende Fälle pro Monat mithilfe spezialisierter Tools. Der Justiz fehlten bislang vergleichbare Lösungen gerade für die Amtsgerichte in der Nähe großer Flughäfen. Bei ihnen machen Verfahren um Entschädigungsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung nicht selten die Mehrheit aller anhängigen Zivilsachen aus. Um auch angesichts solcher Massenverfahren der Justiz eine schnelle und effektive Bearbeitung der Fälle zu ermöglichen, hat sich das Niedersächsische Justizministerium vor rund zwei Jahren entschlossen, mit finanzieller Beteiligung des Bundes und unter Einbeziehung von Richterinnen und Richtern aus der Praxis die Anwendung „MAKI“ (Abk. für „Massenverfahrens-Assistenz mithilfe von KI“) zu entwickeln. Mittlerweile befindet sich diese in einer ersten Ausbaustufe bereits im Praxistest.
Nun haben sich die vier Bundesländer auf eine gemeinsame Pilotierung und Weiterentwicklung von MAKI verständigt: Innerhalb ihrer Landesgrenzen befinden sich mit den Flughäfen Berlin-Brandenburg, Frankfurt, Düsseldorf, Köln/Bonn und Dortmund einige der größten Luftverkehrsdrehkreuze Deutschlands. Einer der ersten gemeinsamen Meilensteine soll deshalb die Bereitstellung von MAKI an den größeren „Flughafengerichten“ in den Ländern bis Ende des Sommers werden. Die Software soll den Richtern insb. dabei helfen, aus den Schriftsätzen der Parteien die wichtigsten Informationen zu extrahieren; zudem unterstützt sie die Entscheider beim Wissens- und Textbausteinmanagement und bietet Tools, die generative KI nutzen. Es soll sich, wie die Länder betonen, dabei aber nicht um einen „Robo-Judge“ handeln, der automatisch Entscheidungen trifft. Diese bleiben den Richtern vorbehalten, die lediglich von Routineaufgaben entlastet werden und mehr Zeit für ihre Kernaufgaben erhalten sollen.
[Quelle: Nds. JustizMin]










