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Verbraucherschutz bei kreditfinanzierten Geschäften

Der Verbraucherschutz bei kreditfinanzierten Geschäften soll erheblich ausgeweitet werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Bundesjustizministerium im Juni vorgelegt hat. Künftig werden auch Kleinkredite bis 200 €, zins- und gebührenfreie Kredite sowie „Buy-now-pay-later“-Modelle in den Regelungsbereich der Verbraucherschutzvorschriften einbezogen. Hintergrund ist eine einschlägige EU-Richtlinie, die in den nächsten Monaten von den Mitgliedstaaten in das jeweilige nationale Recht umgesetzt werden muss.

Bislang waren viele der aktuell im Handel üblichen Darlehensmodelle weitgehend unreguliert. Hier seien, so die Begründung des Entwurfs, durch „neue Kreditprodukte“ teilweise Rechtsunsicherheiten bezüglich der Anwendbarkeit der bisherigen EU-Verbraucherkreditrichtlinie entstanden. „Heute kaufen, später zahlen“, klinge für viele z.B. erst einmal praktisch, erläuterte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ihren Entwurf. Doch hinter solchen schnell abgeschlossenen Kreditverträgen könne sich ein echtes Risiko verbergen. Schlimmstenfalls führten solche Verträge in die Schuldenfalle, so die Ministerin. Künftig sollen deshalb beispielsweise die verbreiteten „Buy-now-pay-later“-Modelle, bei denen der Kaufpreis erst zu einem späteren Zeitpunkt – beispielsweise 14 oder 30 Tage nach dem Kauf – vom Konto abgebucht wird, sowie auch unentgeltliche Kredite reguliert werden. Zudem werden zum Schutz der Kreditnehmer die Vorgaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung verschärft, die verpflichtend vor dem Vertragsabschluss durchgeführt werden soll. Hier soll eine Angleichung an die Maßstäbe erfolgen, die bei Darlehensverträgen für Immobilien gelten.

Erleichterungen für die Vertragsparteien gibt es hingegen bei den Formvorschriften: Die Verbraucherdarlehen sollen künftig in Textform statt bislang in Schriftform abgeschlossen werden können. Weitere Anpassungen erfolgen im Wettbewerbs-, im Aufsichts- und im Preisangabenrecht. Geplant sind ergänzend auch Neuregelungen zur Schuldnerberatung; diese bleiben jedoch einem späteren, separaten Referentenentwurf vorbehalten. Der Gesetzentwurf ist derzeit an die Länder und die Verbände zur Stellungnahme versandt. Inkrafttreten muss die Neuregelung nach den europäischen Vorgaben spätestens im November 2026.

[Quelle: BMJ]

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