Die Anzahl der jungen Menschen, die sich für eine Ausbildung in einer Anwaltskanzlei entscheiden, sinkt seit Jahren (vgl. zuletzt ZAP 2024, 305). Auch im neuen Jahr meldet die Bundesrechtsanwaltskammer einen „dramatischen Rückgang“ bei den Ausbildungsverträgen. Sie stützt sich dabei auf die jüngste Statistik des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), das seinerseits die Meldungen aus den einzelnen Kammerbezirken mit Stand 30.9.2024 ausgewertet hat.
Danach haben in dem Erhebungszeitraum von Oktober 2023 bis September 2024 nur noch 2.667 junge Leute einen Ausbildungsvertrag zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten (ReFa) bzw. zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (ReNoFa) abgeschlossen; das sind rund 11 % weniger als im Vorjahreszeitraum (2.994). Schaut man sich die Ausbildungsgänge getrennt an, stellt man fest, dass der Rückgang im Ausbildungsgang ReNoFa besonders drastisch ausgefallen ist: Hier sank die Zahl der neuen Verträge tatsächlich um rund 32 % (von 751 im Vorjahreszeitraum auf aktuell 513); mittlerweile gibt es bereits 18 Kammern, die keinen einzigen neuen ReNoFa-Ausbildungsvertrag mehr an das BIBB melden konnten. Prozentual und auch in absoluten Zahlen weniger stark war der Rückgang im Ausbildungsgang ReFa: Hier sank die Zahl der Neuverträge „nur“ um rund 4 % (von 2.243 im Vorjahreszeitraum auf zuletzt 2.154).
Rückläufige Zahlen hatten allerdings nicht alle Kammerbezirke zu beklagen: Immerhin neun Kammern meldeten (zum Teil starke, zum Teil nur leichte) Zugewinne gegenüber dem Vorjahr, in der Spitze die Kammer Braunschweig mit plus 35 % und Saarbrücken mit plus 31 %. Trotz dieser kleinen Lichtblicke: Hält man sich vor Augen, dass die Zahl der Neuabschlüsse praktisch seit drei Jahrzehnten kontinuierlich rückläufig ist, erscheinen die jüngsten Zahlen in dramatischem Licht; um die Jahrtausendwende lag die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge bei ungefähr zehntausend pro Jahr, aktuell liegt sie nur noch bei rund einem Viertel dieses Wertes.
Über die Gründe für das abnehmende Interesse an einer Ausbildung in einer Anwaltskanzlei machen weder das BIBB noch die BRAK Angaben. Sicherlich dürfte – neben der Verringerung des Personalbedarfs und damit auch des Stellenangebots infolge der Digitalisierung der letzten Jahrzehnte – die Demographie eine nicht unwesentliche Rolle spielen. In der Diskussion werden jedoch auch immer wieder weitere Gründe für ein nachlassendes Interesse des potenziellen Nachwuchses an einer Ausbildung bei einem Anwalt oder einer Anwältin erörtert; dabei werden u.a. die Vergütung und die Arbeitszeiten sowie z.T. auch das Betriebsklima in einzelnen Kanzleien als mögliche Ursachen für die schwindende Wettbewerbsfähigkeit des Rechtsberatungsmarktes bei der Personalgewinnung genannt. Wie die Bundesrechtsanwaltskammer betont, versuchen die regionalen Kammern schon seit einiger Zeit, sich diesem Negativtrend mit kreativen Ideen und neuen Konzepten entgegenzustellen. So seien etwa von der RAK Koblenz die Siegel Azubi- und ReFa-geprüft entwickelt worden, die zwischenzeitlich von immer mehr Kammern aufgegriffen würden. Auch neue Kampagnen, wie „ReNo im Norden“ und „legalassistant.fr“ sollen dort auf den Ausbildungsberuf aufmerksam machen, wo sich der potenzielle Nachwuchs tummele: auf den Social-Media-Kanälen.
[Quelle: BRAK]




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