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Abschaffung der Singularzulassung beim BGH vorerst ad acta gelegt

Auch die Wiederholung der Abstimmung zur Abschaffung der Singularzulassung beim Bundesgerichtshof hat nicht zum erwarteten Erfolg geführt: Am 22. Januar befasste sich die Präsidentenkonferenz der 28 Rechtsanwaltskammern erneut mit dem Antrag, die derzeitige spezielle Zulassung zum BGH durch eine neu zu schaffende Fachanwaltschaft zu ersetzen; die Mehrheit der Teilnehmer stimmte diesmal – anders als bei der ersten Abstimmung im Herbst – allerdings dagegen.

Zur Erinnerung: Bei der Abstimmung in der Hauptversammlung im September hatte der von der Kammer Berlin eingebrachte Antrag zunächst zu einer rechnerischen Mehrheit geführt. Das Abstimmungsergebnis wurde allerdings recht schnell in Zweifel gezogen und dann tatsächlich wegen fehlerhafter Stimmgewichtung für unwirksam erklärt (s. dazu auch ZAP 2024, 949). Angesetzt wurde eine Wiederholung der Abstimmung durch die Präsidentenkonferenz im Januar; dass es diesmal nicht wieder eine Hauptversammlung sein sollte, die für oder gegen den fraglichen Antrag votieren sollte, hielt die BRAK für unbedenklich, da in jedem Fall nur die Präsidentinnen und Präsidenten abstimmungsberechtigt sind.

Bei dieser erneuten Abstimmung erhielt der Antrag Berlins nun etwas überraschend keine Mehrheit mehr: Von den 28 Kammern stimmten – bei einer Enthaltung – 18 Kammern dagegen, nur noch 9 waren diesmal dafür. Damit dürfte die Abschaffung der Singularzulassung beim Bundesgerichtshof erst einmal vom Tisch sein, ebenso die Einführung einer entsprechenden neuen Fachanwaltschaft. Denn der Weg zu einer solchen neuen Fachanwaltschaft würde ohnehin noch länger dauern. Die Entscheidung darüber liegt nicht bei der Hauptversammlung oder der BRAK als Vertreter der Anwaltschaft; diese können nur einen entsprechenden Vorschlag an das Bundesjustizministerium richten und dort Überzeugungsarbeit leisten. Ob das Ministerium einen Vorschlag aufgreift, liegt in seinem Ermessen. Ob es einen alsbaldigen neuen Vorstoß aus der Anwaltschaft geben wird, ist derzeit unklar.

[Red.]

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