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Anwaltsmagazin

Neuregelungen im August

In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten, darunter auch einige für die Anwaltschaft besonders bedeutsame. Sie betreffen z.B. den Einsatz von Videokonferenztechnik in straf- und zivilgerichtlichen Verhandlungen sowie auch die Form von Anwaltsrechnungen, zudem dürfte sich künftig die Laufzeit von Briefen verlängern. Daneben gibt es Änderungen im Bereich Ausbildung sowie beim Umweltschutz. Im Einzelnen:

  • Digitalisierung der Justiz

    Mit dem am 16. Juli in Kraft getretenen Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz ist u.a. die Schriftform für Anwaltsrechnungen abgeschafft worden. Die Notwendigkeit einer handschriftlichen Unterschrift ist mit dem neuen § 10 Abs. 1 S. 1 RVG entfallen, für die Vergütungsberechnung genügt nun die Textform. Nach dem neu gefassten § 130a Abs. 3 ZPO können schriftlich einzureichende Anträge oder Erklärungen von Parteien oder Dritten jetzt auch gescannt und von den Prozessbevollmächtigten als elektronische Dokumente eingereicht werden. Auch Strafanträge müssen nicht mehr schriftlich gestellt werden; ihre Protokollierung oder sonstige Dokumentation reicht nach § 158 StPO nunmehr aus. Weitere Formerleichterungen gelten u.a. für das Insolvenz- und Restrukturierungsrecht. An der Revisionshauptverhandlung im Strafprozess können künftig Angeklagte, ihre Verteidiger sowie weitere Beteiligte auf Antrag hin mittels Nutzung von Videokonferenztechnik auch von einem anderen Ort aus teilnehmen (vgl. Burhoff, ZAP 2024, 763 ff. in diesem Heft).

  • Videokonferenzen in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten

    Ebenfalls bereits im Juli in Kraft getreten ist das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten. Kernstück des Gesetzes ist die Aufwertung der Videoverhandlung, die sich nach Auffassung des Gesetzgebers während der Corona-Pandemie bereits bewährt hat; sie soll demnächst häufiger zum Einsatz kommen. Auch Anträge und Erklärungen außerhalb der Verhandlung, z.B. vor der Geschäftsstelle, können künftig per Bild- und Tonübertragung abgegeben werden.

  • Onlinezugangsgesetz

    Geändert wurde auch das Onlinezugangsgesetz, das den digitalen Zugang von Bürgern zu Verwaltungsleistungen regelt. So sollen jetzt 16 für die Bürger besonders wichtige Leistungen online beantragt werden können, z.B. Ummeldungen, Eheschließungen, Baugenehmigungen und das Elterngeld.

  • BAföG

    Im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wurden zahlreiche Vorschriften geändert. So steigen die Grundbedarfssätze um 5 %, die Freibeträge um 5,25 % und die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende und Schülerinnen und Schüler von 360 € auf 380 €. Hinzu kommen erhöhte Freibeträge und eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 € unter bestimmten Bedingungen. Mit dem sog. Flexibilitätssemester gibt es einmalig die Möglichkeit, für ein Semester über die Förderungshöchstdauer hinaus ohne Angabe von Gründen Förderung zu bekommen.

  • Berufliche Ausbildung

    Wer trotz umfassender Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet, hat seit 1.’August im Rahmen der sog. Ausbildungsgarantie Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Arbeitsagenturen können auf Antrag Fahrt- und Unterkunftskosten für ein- bis sechswöchige Berufsorientierungspraktika übernehmen. Den Mobilitätszuschuss können Auszubildende erhalten, die umziehen müssen, weil ihre Ausbildung weitab von zuhause stattfindet.

  • Immissionsschutz

    Bereits am 9. Juli ist die Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes in Kraft getreten. Mit der Neuregelung wird das Klima als Schutzgut in das BImSchG aufgenommen. Hierdurch können die auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen auch Regelungen zum Klimaschutz enthalten. Genehmigungsverfahren von Anlagen, die dem Immissionsschutzrecht unterliegen, sollen merklich beschleunigt werden; dies betrifft etwa Windenergieanlagen an Land und Elektrolyseure für grünen Wasserstoff. Eine Verlängerung der Genehmigungsfristen ist künftig nicht mehr unbeschränkt möglich.

  • Postlaufzeiten

    Mitte Juli in Kraft getreten ist auch die Postnovelle. Sie soll der Tatsache Rechnung tragen, dass die digitale Kommunikation heute vielfach die traditionelle Briefpost ersetzt und’der Schwerpunkt der Postzustellung sich infolge des Onlinehandels zunehmend auf Paketlieferungen verschiebt. Deshalb hat der Gesetzgeber die Brieflaufzeiten verlängert und die Arbeitsbedingungen der Paketauslieferer verbessert. So müssen Standardbriefe in der Grundversorgung künftig nur noch zu 95 % am dritten Werktag und zu 99 % am vierten Werktag den Empfänger erreichen. Pakete ab 20 kg Gewicht sollen nur noch von zwei Zustellern gemeinsam oder mit technischer Unterstützung ausgetragen werden.

[Quelle: Bundesregierung]

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