Dr. Wolfram Viefhues
weitere Aufsicht führender Richter am Amtsgericht a.D., Gelsenkirchen
Das BMJ hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit veröffentlicht. Für das „Reallabor“ zur Erprobung und Evaluierung des Online-Verfahrens wird die ZPO um ein weiteres Buch ergänzt.
Die Länder sollen ermächtigt werden, an bestimmten Amtsgerichten für Zahlungsklagen bis zu 5.000 EUR ein vereinfachtes, digital unterstütztes Verfahren anzubieten. Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind vom Anwendungsbereich ausgenommen. Für das „Reallabor“ zur Erprobung und Evaluierung des Online-Verfahrens wird die ZPO um ein weiteres Buch ergänzt. Mit dem dann 12. Buch der ZPO wird das Prozessrecht generell für eine Erprobungsgesetzgebung geöffnet und kann durch weitere Experimentierklauseln und Reallabore ergänzt werden. Die Erprobung des Online-Verfahrens ist auf einen Zeitraum von zehn Jahren angelegt. Um das Online-Verfahren weiterzuentwickeln, ist nach vier sowie nach acht Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung vorgesehen.
Der Gesetzentwurf ist einzusehen unter: