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Neuregelungen im Juni

In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten, weitere folgen im Laufe des Juni. Die Neuerungen betreffen vorwiegend das Ausländer- und das Staatsangehörigkeitsrecht, daneben auch das Gesundheitswesen und den Verbraucherschutz. Im Einzelnen:

  • Chancenkarte für ausländische Fachkräfte

    Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung ist bereits seit vergangenem Jahr teilweise in Kraft. Zum 1. Juni hinzugetreten ist ein weiterer Teil, der ein Punktesystem für ausländische Fachkräfte mit Hilfe einer sog. Chancenkarte einführt. Zu den damit verbundenen Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und das Potenzial des mitziehenden Ehe- oder Lebenspartners. Zudem wird das Kontingent der sog. Westbalkanregelung von 25.000 auf 50.000 Personen verdoppelt; die Regelung erleichtert den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien.

  • Bezahlkarte für Geflüchtete

    Bereits am 16. Mai in Kraft getreten ist eine Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz, wonach Geflüchtete Leistungen auch in Form einer Bezahlkarte erhalten können. Diese ist eine guthabenbasierte Karte mit Debit-Funktion, die die bisherigen Leistungsformen Bargeld, Sachleistungen und Wertgutscheine um einen digital verbuchten Geldbetrag ergänzt, der nur im Inland ausgegeben werden kann.

  • Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

    Am 26. Juni tritt eine Änderung in Kraft, derzufolge gut integrierte Ausländer schneller die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen können. Eine Mehrstaatigkeit wird erlaubt, Einbürgerungswillige müssen deshalb nicht mehr auf ihre bisherige Staatsangehörigkeit verzichten. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten künftig automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn zumindest ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Bei ehemaligen Gastarbeitern entfällt der Einbürgerungstest; für sie genügen nun mündliche Sprachkenntnisse.

  • Erleichterungen für Photovoltaikanlagen

    Bereits Mitte Mai in Kraft getreten sind wesentliche Teile des sog. Solarpakets I, mit dem bisherige Auflagen für den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen reduziert werden. So sind jetzt leistungsfähigere Anlagen als bisher erlaubt, digitale Stromzähler sind nicht mehr verpflichtend und die Stromeinspeisung kann über die Steckdose in der Wohnung erfolgen.

  • Interaktiver Krankenhausatlas

    Im Mai ist auch der sog. Bundes-Klinik-Atlas unter https://bundes-klinik-atlas.de online gestellt worden, mit dessen Hilfe sich Patientinnen und Patienten besser über die Qualität von Kliniken informieren können. Mit Hilfe der durch das Krankenhaustransparenzgesetz eingeführten digitalen Übersicht kann künftig einfach ermittelt werden, in welchem Krankenhaus ein bestimmter Eingriff wie häufig vorgenommen wird und mit wie vielen Betten und Pflegekräften eine Klinik ausgestattet ist. Weitere Daten, etwa zu Komplikationsraten bei Eingriffen, sowie die Zuordnung der Krankenhäuser in Level und Leistungsgruppen, sollen nach und nach ergänzt werden.

  • Digitale-Dienste-Gesetz

    Ebenfalls bereits im Mai in Kraft getreten ist das’Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das Online-Nachrichten und -Shopping künftig vertrauenswürdiger machen soll. Es setzt den europäischen Digital Services Act um, der Anbieter digitaler Dienste dazu verpflichtet, gegen rechtswidrige Inhalte auf ihren Plattformen vorzugehen, etwa gegen Hassrede, Markenpiraterie oder unsichere Produkte. Für die Überwachung zuständig ist die’Bundesnetzagentur, an die sich Bürger mit Beschwerden auch direkt wenden können (vgl. ZAP 2024, 582 f. in diesem Heft).

  • Lärmschutz während der Fußball-EM

    Um sog. Public-Viewing während der aktuellen Fußball-Europameisterschaft zu ermöglichen, hat die Bundesregierung eine Verordnung erlassen, die es den Kommunen ermöglicht, im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 31. Juli ausnahmsweise den nächtlichen Lärmschutz zu lockern. Damit ist die Wiedergabe von Fußballspielen im öffentlichen Raum auch nach 22 Uhr möglich.

[Quelle: Bundesregierung]

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