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Die Herausgeber stellen sich vor:

Warum haben Sie sich als Herausgeber des Infobriefes zur Verfügung gestellt?

Herr Minisini:

Als der Verlag im Herbst 2019 an mich herangetreten ist mit der Anfrage, ob ich Mitherausgeber des Infobriefes Zwangsvollstreckung sein will, habe ich dem ganzen erst recht skeptisch gegenübergestanden. Dies vor allem deshalb, weil ich den Schwerpunkt meiner Tätigkeit tatsächlich darin sehe, aktiv für meine Mandanten zu vollstrecken. Außerdem bin ich durch meine Vortragstätigkeit stark ausgelastet. Spannend fand ich allerdings, dass es sich bei dem geplanten Mitherausgeber um einen Rechtspfleger handeln sollte, also wir die einmalige Gelegenheit haben, sowohl die Sichtweise des Gläubigervertreters, aber auch oftmals die konträre Sichtweise des Gerichts in der einen oder anderen rechtlichen Frage darzustellen und den Lesern zu vermitteln. Gerade dies finde ich sehr reizvoll an der Tätigkeit und bereits bei unserem ersten persönlichen Treffen mit Herrn Carpitella am Flughafen in Düsseldorf hat sich herauskristallisiert, dass unsere Sichtweisen erwartungsgemäß tatsächlich in einigen Ansichten differieren.

Herr Carpitella:

Ich unterstütze die Verlagsgruppe bei einem digitalen Projekt im Bereich der Zwangsvollstreckung. Bereits bei der Zusage für diese Aufgabe fand ich es sehr spannend, herausfinden zu können, wie die „andere Seite“ arbeitet und Projekte realisiert. Diese Erweiterung des eigenen Horizontes sehe ich als Herausgeber nicht nur für mich, sondern auch für die Leserinnen und Leser des Infobriefes. Daneben spielt für mich natürlich auch eine große Rolle, dass ich mit Herrn Minisini einen Mitherausgeber an meiner Seite habe, mit dem man sachlich über andere Rechtsauffassungen „streiten“ kann.

Wenn Sie nicht am Infobrief Zwangsvollstreckung arbeiten, was bestimmt Ihren beruflichen Alltag?

Herr Carpitella:

Ich bin gerne Rechtspfleger am Amtsgericht Schmallenberg. Da es ein kleines Amtsgericht ist, habe ich mich schon immer für weitere Tätigkeiten in der Justiz interessiert. Ich unterstütze die Justiz NRW zum Beispiel als Leiter der Fachgruppe Rechtsantragstelle bei der Aus- und Fortbildung insbesondere junger Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Bereich der Rechtsantragstelle. Als IT-affiner Mensch arbeite ich bei der Erstellung und Qualitätssicherung von justizinternen Formularen – insbesondere von Zwangsvollstreckungsformularen – mit. Hierbei muss man natürlich auch rechtlich auf dem Laufenden bleiben, so dass ich sehr gerne mit Vorträgen bei der Fachhochschule für Rechtspflege, in der Justizakademie Recklinghausen oder auch bei Schulungen innerhalb des Bezirks des OLG Hamm zu Fort- und Weiterbildungen der Kolleginnen und Kollegen beitrage.

Herr Minisini:

Ich kann mit großer Freude behaupten, dass ich keinen eintönigen Berufsalltag habe. Aufgrund der Tatsache, dass ich als Geschäftsführer der Inkassogesellschaft MH Forderungsmanagement GmbH im Wesentlichen vor allem auch von zahlreichen Anwaltskanzleien in Fällen mandatiert werde, in denen die Zwangsvollstreckung bislang nicht zum Erfolg geführt hat, oder es umgekehrt um relativ komplizierte Vollstreckungssachen geht, gleicht kein Fall dem anderen und ich stehe selbst immer wieder vor der Herausforderung, Vollstreckungen durchzuführen, die nicht alltäglich sind. Gleiches gilt letztlich für meine Tätigkeit als freier Mitarbeiter in einer Münchner Anwaltskanzlei, da ich auch dort die Exoten der Zwangsvollstreckung bediene, wie beispielsweise die Vollstreckung von Buchauszugsansprüchen, Zeugnissen, Stromsperrungen und dergleichen mehr. Wenn ich nicht am Schreibtisch sitze, gebe ich meine praktischen Erfahrungen im Rahmen von hoffentlich lebhaften Fachvorträgen zum Vollstreckungsrecht weiter. Somit gleicht bei mir kein Tag dem anderen.

Was erwartet den Leser der künftigen Infobriefe Zwangsvollstreckung?

Herr Carpitella:

Für den Gläubigervertreter ist es wichtig, sachgerechte Anträge zu stellen, damit der Gläubiger seine Interessen schnell und erfolgreich durchsetzen kann. Den Leserinnen und Lesern soll nahegebracht werden, worauf es in der Zwangsvollstreckungspraxis ankommt. Hierzu kommen neben den üblichen Entscheidungsbesprechungen mit Praxisbezug insbesondere Hinweise und Aufsätze zu den amtlichen Formularen in der Zwangsvollstreckung in Betracht. Der Justiz steht mit der Digitalisierung ein gewaltiger Umbruch bevor. Hier möchte ich dazu beitragen, dass die Leserinnen und Leser dieses Infobriefes mit dem (unaufhaltsamen) digitalen Wandel Schritt halten können und sie hierzu über die neuesten Entwicklungen informieren.

Herr Minisini:

Ich für meinen Teil habe mir vorgenommen, den Infobrief „aus der Praxis für die Praxis“ zu gestalten, was also bedeutet, dass es mir weniger darum geht, abstrakte Entscheidungsbesprechungen zu praktizieren, sondern vielmehr den Mehrwert oder aber auch die Probleme aus Entscheidungen für die tägliche Vollstreckungspraxis herauszuarbeiten. Gleichzeitig stelle ich mir vor, immer wieder im Rahmen einer Serie gewisse alltägliche Vollstreckungsmaßnahmen, die jeder kennt und jeder vollzieht, auf den Prüfstand zu stellen und zu hinterfragen, ob diese Vollstreckung auch im Lichte der bisherigen Rechtsprechung noch zeitgemäß ist. Beginnen möchte ich diese Serie mit dem allseits bekannten „Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher“. Bei diesem habe ich auch aus den Seminarerfahrungen den Eindruck gewonnen, dass es vielfach nur darum geht, so viele Kreuze wie möglich zu setzen, anstatt strategisch zu vollstrecken. Wichtig ist mir, in diesem Zusammenhang noch zu erwähnen, dass es nicht darum geht, zu belehren oder individuell funktionierende Vollstreckungen umzustellen. Die Serie soll dazu dienen, eingefahrene Abläufe auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und zu hinterfragen, um auf diesem Wege ggf. die eigene Vollstreckungspraxis zu optimieren.

Vielen Dank für das Gespräch.

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