Die Sängerin Mariah Carey, die vor allem für ihre weihnachtlichen Songs wie „All I want for Christmas is you“ bekannt ist und sich selbst bereits häufig als „Queen of Christmas“ bezeichnete, wollte sich diesen Namen im vergangenen Jahr nun auch offiziell als Marke schützen lassen. Alternativ reichte sie außerdem die Bezeichnungen „Princess Christmas“ sowie die Abkürzung „QOC“ ein. Die Markenanmeldung wurde nun jedoch vom US-Patent- und Markenamt abgelehnt.
Begründung
Eine andere Sängerin hatte Klage gegen den Antrag eingereicht, mit dem Vorwurf, Mariah Carey wolle Weihnachten monopolisieren und sich wirtschaftlich an einem Fest bereichern, welches ihr nicht allein gehöre. Da die Popsängerin und ihre Firma, über die sie den Antrag gestellt hatte, nicht auf den Widerspruch reagierten, wurde der Antrag auf Markenanmeldung abgelehnt. Somit darf sich weiterhin jeder ungestraft als „Weihnachtskönigin“ bezeichnen.