Tatsache des Monats

Nasse Grüße vom Balkon – „Wasserattacken“ und ihre Folgen

Wer auf dem Balkon fleißig gießt, pflegt in der Regel seine kleine Pflanzenpracht. Zoffen sich die Mietvertragsparteien, kann der Wasserguss kurzerhand schon mal neue Ziele bekommen. Rechtfertigen „spritzige Überraschungsangriffe“ eines Mieters die Kündigung seiner Wohnung?

Kühle Gedanken dazu hat sich das AG Hanau gemacht.

„Das Rad bleibt stehen!“ – Mieterin greift zum Wassereimer

Die Klägerin (Vermieterin) hatte die Wohnung gekündigt, nachdem die Beklagte (Mieterin) an zwei Tagen jeweils einen Eimer mit Wasser aus dem Fenster in den Hof ausgegossen hatte. Ziel des Sturzbachs: die Klägerin. Der Grund? Relativ profan: Die Beklagte wollte die Klägerin davon abzuhalten, das Fahrrad der Beklagten umzustellen. Ein Zeuge beschrieb glaubhaft, dass er die Klägerin im Hof des Hauses „klitschnass“ wie bei der „Ice-Bucket-Challenge“ angetroffen habe. Ebenso konnte dieser gegenüber dem Gericht von einer heftigen Diskussion berichten, und dass die Beklagte am Fenster von oben herab geäußert habe, die Klägerin erneut derart zu attackieren. Die Klägerin durfte zu Recht außerordentlich kündigen (§§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 2 BGB), befand das AG Hanau. Sie hätte die Beklagte nicht zuvor abmahnen müssen.

Wassergüsse machen Mietverhältnis unzumutbar

Schon eine der Attacken hätte genügt: Bereits jeder einzelne der Wassergüsse begründete aufgrund seiner Nachhaltigkeit und Schwere eine außerordentliche Kündigung. Es lagen strafrechtlich relevante, vorsätzliche tätliche Angriffe vor. Als Kleinigkeit wie etwa unhöfliches Verhalten ging das kaum durch. Die Beklagte leistete sich ein vertragswidriges Verhalten, das den Hausfrieden und die gegenseitige Pflicht auf Rücksichtnahme gestört hat. Dies zusätzlich vor dem Hintergrund, dass die Beklagte ablehnte, künftige Pflichtverletzungen zu unterlassen. Im Gegenteil: Nassforsch hatte sie bereits künftige Wassergüsse und damit neue Pflichtverletzungen angedroht.


AG Hanau, Beschluss vom 19.02.2024  

– 34 C 92/23-

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