Die Klägerin wurde im Herbst 2003 von ihrem Lebensgefährten verlassen. Das wollte sie nicht hinnehmen und wandte sich an eine Hexe. Ein Liebeszauber sollte das ehemalige Paar wieder zusammenbringen. Hoffnungsvoll investierte die Klägerin nicht nur 1.000 EUR sondern führte über mehrere Monate, jeweils vor Vollmond, das entsprechende Ritual durch.
Ihr Ex-Partner kam aber nicht zurück.
Daraufhin forderte die Klägerin ihr Geld zurück, schließlich sei ihr der Erfolg garantiert worden.
Der Fall landete vor Gericht. Ein solcher Liebeszauber ist auf eine objektiv unmögliche Leistung gerichtet, urteilte das Amtsgericht München. Die dafür geleistete Bezahlung muss zurückerstattet werden. Das Landgericht München I bestätigte diese Entscheidung.
AG München, Urteil v. 05.04.2006, Az.: 212 C 25151/05
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