Ein Mann beschwerte sich bei seinem Vermieter über die Nachbarskatze, die ihn häufig besuchte und durch die Terrassentür in seine Wohnung kam. Er verlangte eine Mietminderung. Laut Amtsgericht Potsdam darf er das und die Miete kann um 10 Prozent gemindert werden. (Az. 26 C 492/13)
Die Anwaltspraxis Wissen Newsletter & kostenlosen PDF Infobriefe halten Sie in allen wichtigen Kanzlei-Themen auf dem Laufenden!
Bitte akzeptieren Sie Cookies und externe Inhalte, um diese Videogalerie sehen zu können.
Rochusstraße 2-4 • 53123 Bonn
wissen@anwaltverlag.de
Fon +49 (0) 228 91911-0
Fax +49 (0) 228 91911-23
© 2023 Deutscher AnwaltVerlag • Institut der Anwaltschaft GmbH
Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…