Ein Mann beschwerte sich bei seinem Vermieter über die Nachbarskatze, die ihn häufig besuchte und durch die Terrassentür in seine Wohnung kam. Er verlangte eine Mietminderung. Laut Amtsgericht Potsdam darf er das und die Miete kann um 10 Prozent gemindert werden. (Az. 26 C 492/13)
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Gebührenrecht - Frage des Monats: Welche Parteikosten kann ich für meinen Mandanten geltend machen?
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