Der Mitarbeiter eines Call-Centers beendet jedes Telefonat mit seiner bevorzugten Abschiedsformel: „Jesus hat Sie lieb und noch einen schönen Tag!“ Die Aufforderungen des Arbeitgebers, diesen Spruch zu unterlassen, ignoriert der Mitarbeiter. Begründung: Religiöse Gewissenskonflikte!
Das Landesarbeitsgericht Hamm stuft die außerordentliche Kündigung als gerechtfertigt ein. Vor Gericht konnte der Mitarbeiter seine Gewissenskonflikte nicht überzeugend darlegen. Zudem habe er sich „arbeitsvertragswidrig“ verhalten. (LAG Hamm Az. 4 Sa 2230/10 )
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