Ein Mann verlangte Schadensersatz von einer Brauerei, weil diese nicht über die Risiken und Nebenwirkungen des Alkoholgenusses aufklären würde. Der Antragsteller behauptet, er habe seit etwa 17 Jahren von der Gegnerin hergestelltes Bier konsumiert und sei dadurch alkoholkrank geworden. Aus diesem Grunde habe sich seine Ehefrau von ihm scheiden lassen und er sei arbeitslos geworden. Desweiteren habe er seine Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer verloren. Er vertritt die Ansicht, die Gegnerin sei verpflichtet gewesen, auf die Gefahren hinzuweisen, die bei regelmäßigem, insbesondere aber exzessivem Konsum des von ihr hergestellten Produktes „Bier” entstehen könnten. Er behauptet, wenn sich auf den von ihm erworbenen Flaschen Warnhinweise befunden hätten, wäre er von übermäßigem Trinkkonsum abgehalten worden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm lehnte die Klage ab.
(OLG Hamm, Beschluss v. 14.02.2001, Az.: 6 O 573/99)
Die Anwaltspraxis Wissen Newsletter & kostenlosen PDF Infobriefe halten Sie in allen wichtigen Kanzlei-Themen auf dem Laufenden!
Bitte akzeptieren Sie Cookies und externe Inhalte, um diese Videogalerie sehen zu können.
Rochusstraße 2-4 • 53123 Bonn
wissen@anwaltverlag.de
Fon +49 (0) 228 91911-0
Fax +49 (0) 228 91911-23
© 2023 Deutscher AnwaltVerlag • Institut der Anwaltschaft GmbH
Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…