Wie schön, wenn Kollegen auch nach Feierabend noch etwas gemeinsam unternehmen.
Das dachten sich womöglich auch drei Kolleginnen einer Anwaltskanzlei. Nach Feierabend nahmen sie an einer Bierwanderung teil, die von einem Sportverein organisiert wurde. Für eine der Kolleginnen endete die Tour allerdings ziemlich wackelig. Sie stürzte und verletzte sich am Unterarm. Das sei ein Arbeitsunfall, meinte die Verletzte und zog vor Gericht.
Die Bierwanderung sei keine Veranstaltung des Arbeitgebers gewesen. Zudem habe die Bierwanderung nicht dazu gedient, die „Betriebsverbundenheit zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern zu fördern“, so das hessische Landessozialgericht (Aktenzeichen: L 9 U 205/16).
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