Auf Hawaii wurde vor Abflug ein Passagier wegen seines strengen Körpergeruchs aus dem Flugzeug von British Airways geworfen. Der Passagier wurde gebeten, sein Hemd zu wechseln, was ihm aber nicht möglich war, da sich das Gepäck im Frachtraum befand.
In ihren Geschäftsbedingungen schließt die Airline die Beförderung von Reisenden mit „extremen Körpergeruch“ aus. Der Betroffene klagte vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf auf 2.200 Euro Schadensersatz und bekam zum Schluss die Kosten für eine zusätzliche Hotelübernachtung zurück: 260 Euro.
(OLG Düsseldorf, AZ: I-18U 110/06)