Tatsache des Monats

Ente vor Gericht – Wem gehört ein „vergessenes“ Auto?

Nachdem eine Gemeinde eine Immobilie erworben hat, durchforsten deren Mitarbeiter dort auch einen Schuppen. Darin ein fabrikneuer Citroën 2CV im Dornröschenschlaf. Besser bekannt als „Ente“, teils noch mit Sitzen in Folie. Liebhaber bieten für solche Modelle hohe Summen. Es begann eine Entenjagd: Gehört der Oldtimer der ehemaligen Grundstücksbesitzerin oder der Gemeinde?

Frühere Eigentümerin wusste nichts von dem Auto

Der Gemeinde hatte der versteigerte Wagen 24.500 EUR in die Kasse gespült. Diesen Erlös verlangte die Klägerin nun von der Gemeinde. Ihr verstorbener Ehemann hatte den Wagen seinerzeit gekauft und im Schuppen gelagert. Dort war er dann einfach vergessen worden. Als die Klägerin das Grundstück verkaufte, hatten also beide Vertragsparteien keinen Schimmer von dem verborgenen Liebhaberstück. Daher wurde auch im Kaufvertrag nichts konkret zu dem Fahrzeug festgehalten.

Ente aus Stahl „fliegt“ nicht einfach so in einen Schuppen

Das LG Offenburg sprach der Klägerin den kompletten Betrag zuzüglich Zinsen zu. Auch die Prozesskosten hatte die gegnerische Gemeinde zu tragen. Die Klägerin musste nicht beweisen, dass ihr die Ente tatsächlich gehörte. Weder der Vertrag noch sonstige Umstände sprachen nach Ansicht des Gerichts dafür, dass die Gemeinde auch den Oldtimer erworben habe. Der Wagen war kaum einfach so in den Schuppen gelangt. „Zwar fliegen Enten“, so der Richter, „aber nicht die von Citroën“. Zudem war für das Gericht nachvollziehbar, dass der verstorbene Ehemann das Auto gekauft hatte, worauf schon die mächtige Staubschicht auf dem Wagen hindeutete.

LG Offenburg, Urteil vom 16.06.2021

– 4 O 109/19 –

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