Ein Makler verfasste eine Mahnung in Versform. Da der Kunde diese nicht ernst nahm, ging der Streitfall vor Gericht. Das Gericht entschied jedoch, dass die Mahnung trotz Gedichtform wirksam ist und reagierte humorvoll: Das Urteil wurde ebenfalls in gereimten Versen formuliert.
LG Frankfurt, Urteil v. 17.02.1982, Az.: 2/22 O 495/81
Die Anwaltspraxis Wissen Newsletter & kostenlosen PDF Infobriefe halten Sie in allen wichtigen Kanzlei-Themen auf dem Laufenden!
Gebührenrecht - Frage des Monats: Welche Parteikosten kann ich für meinen Mandanten geltend machen?
Anwaltspraxis Wissen_ ReNoSmart 23. Januar 2023 14:25
beA: Ihre Fragen - unsere Antworten #11
Anwaltspraxis Wissen_ ReNoSmart 2. Dezember 2022 8:01
Rochusstraße 2-4 • 53123 Bonn
wissen@anwaltverlag.de
Fon +49 (0) 228 91911-0
Fax +49 (0) 228 91911-23
© 2023 Deutscher AnwaltVerlag • Institut der Anwaltschaft GmbH