Ein Makler verfasste eine Mahnung in Versform. Da der Kunde diese nicht ernst nahm, ging der Streitfall vor Gericht. Das Gericht entschied jedoch, dass die Mahnung trotz Gedichtform wirksam ist und reagierte humorvoll: Das Urteil wurde ebenfalls in gereimten Versen formuliert.
LG Frankfurt, Urteil v. 17.02.1982, Az.: 2/22 O 495/81