Zwar ist die angebliche EU-Verordnung über die Krümmung der Banane eine Legende. Aber tatsächlich müssen Bananen, die in die Europäische Union eingeführt werden, sowie innerhalb der Gemeinschaft produzierte Bananen eine Länge von mindestens 14 cm und eine Dicke von mindestens 27 mm besitzen. Mit solchen Mindeststandards sollen die Qualität und der reibungslose Transport der Früchte gewährleistet sein. Kritik gibt es allerdings auch, weil solche Vorschriften den freien Handel mit ausländischen Anbietern erschweren.
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Gebührenrecht - Frage des Monats: Welche Parteikosten kann ich für meinen Mandanten geltend machen?
Anwaltspraxis Wissen_ ReNoSmart 23. Januar 2023 14:25
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