Aufgepasst, freundlich sein und immer schön grüßen, wenn man Leuten begegnet. Insbesondere dann, wenn einem privat der Chef über den Weg läuft. Sonst könnte es passieren, dass sich dieser gekränkt fühlt und eine Kündigung ausspricht.
Ein Arbeitnehmer traf bei einem privaten Waldspaziergang seinen Chef. Der Vorgesetzte grüßte, der Arbeitnehmer nicht. Nachdem dies zwei Mal vorgekommen war, sprach der Chef dem Arbeitnehmer die Kündigung aus. Wirksam oder nicht? Das musste schließlich das Landesarbeitsgericht Köln entscheiden.
Urteil: Die mehrfache Verweigerung des Grußes stelle keine grobe Beleidigung des Chefs dar. Deshalb sei die Kündigung unwirksam. (Az. 9 (7) Sa 657/05)
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