Dass die Frage: “Wie alt würden Sie meine Freundin schätzen?” mit einer fristlosen Kündigung endet, hat die Auszubildende eines Anwalts wohl auch nicht gedacht.
Was war passiert?
Die Auszubildende schätzte an Hand eines Fotos die neue Freundin des Rechtsanwalts auf ca. 40 Jahre, obwohl diese tatsächlich jünger war. Dies führte zu einer Auseinandersetzung zwischen der Auszubildenden und dem Anwalt und zur fristlosen Kündigung des Ausbildungsverhältnisses.
Der Rechtsstreit ist mit einem Vergleich zu Ende gegangen.
(Arbeitsgericht Mannheim 3 Ca 406/10)