Niedersachsen will – als bislang erstes Bundesland – für die Strafjustiz eine Beweismittelcloud einrichten. Mithilfe dieses neuartigen Digitalisierungsprojekts sollen künftig digitale Beweismittel an einem Ort vorgehalten werden und so Strafprozesse vereinfacht werden. Dies teilte das Landesjustizministerium Anfang Februar mit.
Digitale Beweismittel sind etwa elektronische Dokumente, E-Mails, Bilddateien sowie verschlüsselte Informationen oder Spuren von Angriffen auf Netzwerke. Sie würden neben den klassischen Beweismitteln wie Akten, Bildern oder Waffen einen immer größeren Raum in Ermittlungsverfahren einnehmen, begründete das Ministerium den Schritt. Die Datenmengen daraus wüchsen stetig; seien im Jahr 2019 in Niedersachsen noch rund 5,6 Mio. Gigabyte registriert worden, habe sich das Datenvolumen im Jahr 2023 bereits auf nahezu 8,5 Mio. Gigabyte erhöht. Deren Analyse und der gesamte weitere Umgang mit den Daten stelle die Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung der Straftaten vor eine große Herausforderung. Im weiteren Verfahren müssten die zum Teil immensen Datenmengen von der Polizei an die Staatsanwaltschaft übermittelt werden; die noch aktuelle Praxis mit transportablen Datenträgern sei umständlich und zeitintensiv. Künftig sollen daher die digitalen Beweismittel in einer Cloud-Struktur vorgehalten werden, um von dort aus den Strafverfolgungsbehörden jederzeit zur Verfügung zu stehen.
Das unter der Leitung des LKA Niedersachsen eingerichtete Projekt solle einen systemübergreifenden, zielgruppenspezifischen und rechtssicheren Netzwerkzugriff durch die Justiz gewährleisten. Angelegt ist das Projekt Beweismittelcloud zunächst auf mindestens zwei Jahre. Bereits während des laufenden Jahres will ein behördenübergreifendes Projektteam erste wesentliche Erkenntnisse sammeln, um dann in einem weiteren Schritt die infrastrukturellen Aufgaben anzugehen. Darüber hinaus sollen die fachlichen, technischen und kriminalistischen Fragestellungen sowie die rechtlichen Aspekte des Datenschutzes und der Informationssicherheit beleuchtet werden. Am Ende der Einführungsphase soll ein Asservat für digitale Beweismittel eingerichtet sein, die dort für den gesamten Gang des Strafverfahrens sicher aufbewahrt werden und auch für Analysezwecke – ggf. mittels künstlicher Intelligenz – zur Verfügung stehen.
[Quelle: Justiz Nds.]