Ein arbeitsloser Mann, der wegen eines längeren Klinikaufenthaltes seine Wohnung gekündigt hatte, mietete sich nach der Entlassung auf einem Campingplatz ein. Er bewohnte dort ein Zelt und reichte die Rechnung über insgesamt 1.200 Euro beim Jobcenter ein. Das Jobcenter weigerte sich jedoch, die Kosten für die Zeltplatzmiete zu zahlen, da es sich dabei nicht um eine Unterkunft im eigentlichen Sinne und somit nicht um erstattungsfähige Kosten handele.
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