Eine 13-jährige Schülerin befand sich während der Corona-Pandemie zu Hause im Online-Unterricht. Als sie ein Buch aus ihrem Regal holen will, stolpert sie und zieht sich eine Gesichtsverletzung zu. Die Eltern des Mädchens wollten den Vorfall bei der gesetzlichen Unfallversicherung als Arbeitsunfall geltend machen, was die Versicherung jedoch ablehnte. Als Begründung gab sie an, dass die Schülerin ohne Beaufsichtigung durch die Schule gewesen sei, da sowohl Kamera als auch Mikrofon ausgeschaltet gewesen seien.
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