Ein Tennisspieler versuchte einen Ball zu retournieren. Dabei prallte er in der Tennishalle gegen die aus Glas bestehende Außenwand – die Glasscheibe zerbrach. Die Vermieterin klagte gegen den Tennisspieler, der den Tennisplatz angemietet hat, auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von über 7.000 €.