Quizfrage des Monats

© Stockfotos-MG | Adobe Stock

Steht alles im Vergleich? Wenn für Mandanten Zeugnisse vollstreckt werden

Häufig sind für Mandanten unvertretbare Handlungen zu vollstrecken (§ 888 ZPO).

Der Klassiker darunter sind Arbeitszeugnisse. Allerdings hat der Arbeitgeber als Schuldner das Recht, dass ihm genau gesagt wird, wie er seine Pflicht erfüllen kann und welcher Zeugnistext von ihm verlangt wird.

Rechtsanwalt S. hat für seinen Mandanten ein Arbeitszeugnis erstritten. Vor Gericht hatte man sich vergleichsweise mit dem gegnerischen Arbeitgeber geeinigt, dass ein qualifiziertes Zeugnis mit einer guten Leistungs- und Verhaltensbewertung erstellt wird. Zwar wurde nicht vereinbart, wie das Zeugnis von Anfang bis Ende insgesamt formuliert sein soll. Allerdings stand im Vergleich, dass nachträglich ein Zeugnisentwurf vorgelegt wird, den der beklagte Arbeitgeber dann übernimmt.

Diesen Inhalt teilen

Facebook
Twitter
WhatsApp
LinkedIn
E-Mail

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…