Sogenannte E-Scooter können in vielen Großstädten von jedermann geliehen und nach beendeter Fahrt an beliebiger Stelle wieder abgestellt werden. Ein blinder Mann, der als Fußgänger auf einem Gehweg unterwegs war, stürzte über einen solchen geparkten Elektro-Roller. Zwar war der Mann mit seinem Langstock unterwegs, dennoch stolperte er über einen Roller, welcher quer zu einer Hauswand geparkt war und brach sich den Oberschenkelhals. Nun verlangt er vom Verleiher der E-Scooter ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 €.