Quizfrage des Monats

Prozesskostenhilfe: Sind Abfindungen als Vermögen einsetzbar?

Wird Prozesskostenhilfe (PKH) gewünscht, klären Anwälte darüber auf, dass es darauf ankommt, wie viel Geld auf dem Konto des Mandanten liegt und welche Ausgaben er hat. Sind hohe Summen vorhanden, muss zunächst das eigene Vermögen zur Finanzierung des Rechtsstreits eingesetzt werden. Aber kommt es darauf an, wann der Mandant eine größere Summe genau bekommt?

Arbeitnehmer B. hat von seinem Arbeitgeber die Kündigung erhalten und wehrt sich dagegen vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Da der B. nur ein geringes Einkommen hat und kaum über Vermögen verfügt, bewilligt das Gericht dem B. die beantragte PKH. Der Rechtsstreit endet damit, dass der B. eine Abfindung in Höhe von 25.000 EUR von seinem ehemaligen Arbeitgeber erhält. B. will diese vollständig behalten, da es beim Antrag auf PKH auf die wirtschaftliche Situation zum Zeitpunkt des Antrags ankomme, und er seine Abfindung erst deutlich nach der PKH-Bewilligung erhalten hat.

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