Ein Notfallsanitäter, welcher im Schichtsystem arbeitet, wurde während seiner Freizeit von seinem Arbeitgeber wiederholt kontaktiert, um mit ihm eine kurzfristige Änderung des Dienstplans für den darauffolgenden Tag zu besprechen. Der Angestellte reagierte jedoch nicht auf die Kontaktversuche per Telefon, SMS und E-Mail, die über sein privates Handy eingingen. Stattdessen meldete er sich erst bei Antritt seines geplanten Dienstes, woraufhin ihm der Chef aufgrund unentschuldigten Fehlens eine Abmahnung erteilte. Dagegen klagte der Angestellte.