Der Geschäftsführer einer Immobilienfirma kam mit Erkältungssymptomen aus seinem Italienurlaub zurück. Ungeachtet dessen fuhr er am nächsten Tag mit seiner Angestellten im Auto zu einer Eigentümerversammlung – ohne dabei einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kurz darauf wird bei ihm das Coronavirus nachgewiesen, woraufhin er der Angestellten eine Quarantäne anordnet. Dies hat zur Folge, dass die geplante Hochzeitsfeier der Immobilienfachfrau, zu der 99 Gäste eingeladen waren, nicht stattfinden kann.