Häufiger Zankapfel im Sitzungssaal: Der Richter spricht Klartext, findet deutliche Worte und sieht den Sachverhalt ganz anders. Der Anwalt wiederum wittert Befangenheit. Das kommt nicht selten vor. Daher rücken dann Gerichte die Sache ins Licht, ob ein Richterverhalten noch im grünen Bereich lag.
Anwältin D. hat sich mit einem Richter in einem Zivilverfahren angelegt und einen Befangenheitsantrag gestellt. Der Richter habe eine Ansicht vertreten, die das zuständige Rechtsmittelgericht schon früher, in einem anderen Verfahren, als falsch angesehen hatte.
D. kritisiert auch, wie der Richter auf ihren Antrag reagierte: Zwei Absätze war seine Antwort lang, in der es unter anderem hieß, dass „sein Verhalten rechtskonform und seine Entscheidungen im Einklang mit dem maßgeblichen deutschen Prozessrecht nach der ZPO gestanden“ hätten. D. hält an ihrem Vorwurf fest, zudem entspreche das Richter-Statement im Kleinformat kaum einer korrekten dienstlichen Äußerung und zeige, dass dieser sich mit dem Vorwurf der Befangenheit gar nicht auseinandergesetzt habe.









