Quizfrage des Monats

Ist die Verlegung des Abholorts der Mülltonne um 300 Meter zumutbar?

In einer Straße in Halle ereignete sich im Sommer 2021 bei der Müllentsorgung ein Unglück. Bei der Straße handelt es sich um eine schmale Sackgasse, mit einer Breite von 2,80 bis 3 m, die zudem verschiedene Hindernisse wie Bäume und Sträucher im Kurvenbereich sowie Straßenlaternen aufwies. Beim Rückwärtsfahren übersah der Fahrer des Müllentsorgungsfahrzeugs einen Menschen, der tödlich verletzt wurde. Aufgrund dieses Unfalls stufte die zuständige Behörde die Straße als unbefahrbar für Entsorgungsfahrzeuge ein und ordnete die Verlegung des Abholortes um 300 m an. Die Eigentümer eines Grundstücks an der Sachgasse hielten dies für unzumutbar und beantragten Eilrechtsschutz.

 

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