Ein 61-jähriger Angestellter der Stadt Köln, welcher seit mehr als 40 Jahren im Dienst rauchte, klagte gegen das strikte Rauchverbot der Dienststelle, welches besagt, dass das Rauchen im gesamten Gebäude untersagt ist und während der Kernarbeitszeit kein Anspruch auf Raucherpausen besteht. Der Angestellte wollte vor Gericht erwirken, dass ihm ein Raucherraum im Gebäude zur Verfügung gestellt wird, in dem er darüber hinaus während der Kernarbeitszeit rauchen dürfe.
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Gebührenrecht - Frage des Monats: Welche Parteikosten kann ich für meinen Mandanten geltend machen?
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