Ein Flug wurde annulliert. Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern ist auch in den meisten Fällen mit zusätzlichen Kosten verbunden. Zwei betroffene Passagiere mussten beispielsweise die Kosten für eine Hotelübernachtung sowie für einen Restaurantbesuch selbst übernehmen.
Mit Bezug auf die Fluggastrechteverordnung wollten sich die Gäste das Geld aber wieder zurückholen und klagten. Das Ziel der zwei Passagiere: eine pauschale Entschädigung und die Kostenübernahme für die ungeplante Hotelübernachtung sowie die Erstattung ihrer Restaurantrechnung. Diese war nicht gerade günstig: sie belief sich für beide gemeinsam auf rund 250 Euro für Speisen und Getränke, darunter 45 Euro für Champagner-Cocktails und Dessertwein.
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