Ein Ehepaar aus Hannover befand sich auf der Rückreise aus dem Urlaub in Miami. Aufgrund einer ungeplanten Umbuchung kommt es zu einer Zwischenlandung mit viereinhalb Stunden Verspätung. In einem solchen Fall müssen die Luftfahrtgesellschaften laut Fluggastrechteverordnung „Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit“ anbieten. Dies nutzten die Eheleute und verlangten die Erstattung der Kosten für ein Essen sowie zwei Aperol Spritz, die mit einem Preis von 17 € pro Glas zu Buche schlugen. Laut der Wartenden handelte es sich dabei, aufgrund der hohen Temperaturen, um ein angemessenes Erfrischungsgetränk.